Urteil im Fall der tödlichen Prügelei in Pöschwies

publiziert: Mittwoch, 12. Nov 2008 / 12:54 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 12. Nov 2008 / 15:33 Uhr

Zürich - Der Mann, der in der Strafanstalt Pöschwies einen Zellengenossen bei einer Schlägerei tödlich verletzte, erhält sieben Jahre Freiheitsstrafe unbedingt. Das Geschworenengericht Zürich verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Tötung.

Das Gericht sieht den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung als erfüllt.
Das Gericht sieht den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung als erfüllt.
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Damit folgte das Gericht der Anklage. Allerdings hatte Staatsanwalt Ulrich Weder elf Jahre Freiheitsentzug beantragt. Das Gericht reduzierte das Strafmass, weil es eine Notwehrsituation anerkannte.

Allerdings habe der Täter massiv überreagiert und tödliche Verletzungen beim Opfer in Kauf genommen. Er trage ein grosses Gesamtverschulden.

Die Verteidigung hatte eine sofortige Haftentlassung gefordert. Sie stufte die Tat als fahrlässige Tötung ein. Der Täter hatte bei der Prozesseröffnung am Montag Notwehr geltend gemacht, da ihn das Opfer provoziert habe.

Am 21. Oktober 2006 hatte der heute 29-jährige Albaner mit seinem Zellengenossen Streit bekommen. Zuerst beschimpften sich die beiden Männer, später prügelten sie sich. Der Albaner versetzte dem Opfer einen derart wuchtigen Faustschlag ins Gesicht, dass der 34-Jährige stürzte.

Der Verurteilte prügelte noch weiter auf sein Opfer ein. Erst das Eingreifen der Aufseher setzte seinem Treiben ein Ende. Das Opfer starb im Spital. Beide sassen in der Strafanstalt Pöschwies eine Strafe wegen Drogenhandels ab und mussten sich eine Zelle teilen.

Um Zellenwechsel gebeten

Wegen des Heroinhandels wurde er bereits zu drei Jahren verurteilt. Dazu kommen nun noch sieben Jahre wegen fahrlässiger Tötung hinzu.

Zwischen den beiden Zellengenossen war es bereits rund eine Woche vor dem tragischen Ereignis zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen. Daraufhin hatten sie um einen Zellenwechsel gebeten.

Die Strafverfahren gegen einige Aufseher wegen fahrlässiger Tötung waren jedoch eingestellt worden. Dies bleibt auch so, da während dem jetzigen Prozess diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse gemacht wurden.

(ht/sda)

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