Urteil im Prozess um Buchenwald-Anschlag

publiziert: Mittwoch, 18. Okt 2000 / 15:46 Uhr

Weimar - Wegen eines Anschlags auf die KZ-Gedenkstätte Buchenwald sind am Mittwoch zwei Rechtsextreme zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden.

Das Jugendschöffengericht Weimar verurteilte den 20-jährigen Angeklagten Thomas F. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein 22-jähriger Komplize Ralf W. erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Beide müssen zudem jeweils 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Sie wurden wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt. Beide hatten ihre Tatbeteiligung vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zehn Monate beziehungsweise sechs Monate Haft gefordert. Der Staatsanwalt sagte, durch die Schändung der Gedenkstätte am Vorabend des Tages der Einheit sei der Bundesrepublik Deutschland ein großer Schaden entstanden. Die Verteidigung hatte für den 20-jährigen Thomas F. eine sechsmonatige Bewährungsstrafe verlangt. Für den 22-jährigen Ralf W. hatte sie eine Geldstrafe vorgeschlagen.

(bb/AP)

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