Urteil im Prozess um Dreifachmord

publiziert: Freitag, 18. Aug 2006 / 18:44 Uhr

Liestal - Der Mann, der vor drei Jahren in Pratteln BL drei Menschen erschossen hat, muss lebenslänglich ins Zuchthaus.

Der Mann muss lebenslänglich hinter Gitter. (Archivbild)
Der Mann muss lebenslänglich hinter Gitter. (Archivbild)
Das Strafgericht Baselland befand ihn des mehrfachen Mordes und der schweren Körperverletzung schuldig.

Die fünfköpfige Kammer des Strafgerichts folgte in Liestal mit diesem Urteil dem Staatsanwalt. Das Gericht verfügte zudem eine unbedingte Landesverweisung von 15 Jahren. Die Verteidigung hatte im dreitägigen Prozess auf vorsätzliche Tötung plädiert und 18 Jahre Zuchthaus gefordert. Ob sie das Urteil akzeptiert, ist noch offen.

Der heute 50-jährige türkische Staatsangehörige war am 4. Juli 2003 in Pratteln mit einer entsicherten und schussbereiten Pistole über die Veranda in eine Wohnung gestürmt, in der seine Ex-Freundin mit ihrer Familie und ihrem neuen Freund Geburtstag feierte. Die 52-jährige Schweizerin überlebte schwerverletzt das Drama, bei dem der Verurteilte zehn Schüsse abfeuerte.

Gerichtspräsident sprach von einer «monströsen Tat»

Ums Leben kamen dagegen ihre 16-jährige Tochter, ihre 75-jährige Mutter und ihr Freund, ein 51-jähriger Schweizer. Unverletzt blieb eine weitere Frau, die sich unter einem Tisch verstecken konnte und von dort aus den Tatablauf verfolgte. Sie wurde dabei derart schwer traumatisiert, dass sie nicht mehr arbeitsfähig ist.

Der Gerichtspräsident sprach bei der Urteilsverkündung von einer «monströsen Tat». Der «enorm gekränkte» Angeklagte sei indes kein Monstrum, denn das Drama stehe am Ende einer Beziehungsgeschichte. Für deren Dynamik sei die Ex-Freundin mitverantwortlich. Schuld an der Tat sei sie jedoch nicht, hielt der Gerichtspräsident dem Angeklagten entgegen.

Gewissheit, dass sich seine Partnerin einem andern Mann zugewandt hatte, erhielt der Angeklagte in einem irrtümlich an ihn geschickten SMS am 22. Juni. Danach sagte er gegenüber Zeugen, dass er seine Partnerin umbringen werde, falls sie ihn betrüge. Wenige Tage später kam es zum Blutbad.

Die Höchststrafe von lebenslänglichem Zuchthaus erhielt der Angeklagte unter anderem deshalb, weil er laut Gerichtspsychiater voll zurechnungsfähig war.

(smw/sda)

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