Urteil im Tschad - Acht Jahre Zwangsarbeit

publiziert: Mittwoch, 26. Dez 2007 / 19:45 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 26. Dez 2007 / 21:20 Uhr

N'Djamena - Im Prozess um die Entführung von Kindern aus dem Tschad sind die sechs angeklagten Franzosen zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Das verkündete der Vorsitzende Richter in der Hauptstadt N'Djamena.

Die vermeintlichen Waisenkinder hatten noch mindesten ein Elternteil. (Symbolbild)
Die vermeintlichen Waisenkinder hatten noch mindesten ein Elternteil. (Symbolbild)
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Die Mitarbeiter der Hilfsorganisation L'Arche de Zoé waren unter anderem wegen versuchter Entführung und unbezahlter Rechnungen verklagt worden.

Zwei ebenfalls angeklagte Männer aus dem Tschad und dem Sudan wurden zu je vier Jahren Haft verurteilt, zwei weitere Tschader freigesprochen.

Paris forderte nach Angaben des Aussenministeriums unverzüglich die Überstellung der sechs Franzosen in ihre Heimat. Zwischen beiden Ländern besteht ein Auslieferungsabkommen.

«Versuchte Kindesentführung»

Die Franzosen hatten 103 Kinder ausfliegen wollen, bei denen es sich angeblich um Waisen aus der sudanesischen Krisenprovinz Darfur handelte. Später stellte sich heraus, dass fast alle Kinder aus dem Tschad stammten und jeweils mindestens noch ein Elternteil lebte.

Einer der angeklagten Sudanesen hatte ausgesagt, dass er der Organisation vorgemacht habe, dass die Kinder Kriegsflüchtlinge aus dem Sudan seien.

Konkret wurden die Franzosen der «versuchten Kindesentführung und Verletzung ihrer bürgerlichen Rechte» sowie der «Zechprellerei» in Verbindung mit ihrem Versuch, die Kinder auszufliegen, schuldig befunden. Der Chef von L'Arche de Zoé, Eric Breteau, wurde zudem wegen des Gebrauchs gefälschter Papiere schuldig gesprochen.

Laut dem Vorsitzende Richter Ngarhondo Djidé sind die beiden Verurteilten aus dem Tschad und dem Sudan der Komplizenschaft bei der versuchten Kindesentführung schuldig, allerdings wurden ihnen mildernde Umstände zugebilligt.

10,5 Mio. Franken Schadenersatz

Die acht Verurteilten müssen den Eltern der 103 Kinder umgerechnet insgesamt 10,5 Millionen Franken Schadenersatz zahlen. Das Gericht ordnete zudem an, dass die derzeit in einem Waisenhaus untergebrachten Kinder an ihre Eltern zurückgegeben werden müssen.

Der Staatsanwalt hatte sieben bis elf Jahre Arbeitslager für die sechs Franzosen gefordert.

(bert/sda)

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