Urteil nach Telefon-Drohung gegen Regierungsrätin

publiziert: Freitag, 7. Nov 2008 / 19:47 Uhr

Uznach SG - Das Bundesgericht hat das Strafurteil gegen den Mann bestätigt, der im April 2004 die St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter telefonisch bedroht hatte. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 8400 Franken verurteilt.

Keller-Sutter musste zeitweise unter Bewachung gestellt werden.
Keller-Sutter musste zeitweise unter Bewachung gestellt werden.
Die Strafe beträgt 120 Tagessätze zu 70 Franken. Zudem muss der Täter 500 Franken Busse zahlen und die Verfahrenskosten tragen, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Der Mann hatte seine Verurteilung durch das Kreisgericht See-Gaster und das Kantonsgericht erfolglos angefochten.

Der heute 50-jährige Mann hatte 2004 erfolglos am Telefon ein persönliches Gespräch mit Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller verlangt. Dabei soll er gegenüber Kellers Sekretärin gedroht haben, es könnte Tote geben wie in Escholzmatt LU. Dort waren bei einem Familiendrama im März 2004 drei Menschen getötet worden.

Drohung «sehr ernst genommen»

Die Behörden nahmen die Drohung «sehr ernst», wie der zuständige Staatsanwalt Mitte 2007 betonte. So wurden Sicherheitsdispositive überprüft und die Polizeipatrouillen am Wohnort der St. Galler Justiz- und Polizeidirektorin verstärkt.

Hintergrund der Drohungen war ein jahrelanger Streit des Verurteilten mit einem Nachbarn, der ein Restaurant führt. Die Polizei habe seine Anzeigen wegen wiederholter Sachbeschädigungen und Nachtruhestörung durch Gäste nicht mehr entgegengenommen, behauptete der Mann.

(ht/sda)

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