Bundesstrafgericht

Urteil wegen Bestechung eines Gaddafi-Sohns ist Grundsatzurteil

publiziert: Montag, 27. Okt 2014 / 21:45 Uhr
Saadi al-Gaddafi.
Saadi al-Gaddafi.

Bern - Mit der Verurteilung einen Geschäftsmannes wegen Bestechung eines Mitgliedes des Gaddafi-Clans hat das Bundesstrafgericht in den Augen der Bundesanwaltschaft (BA) ein Grundsatzurteil gefällt. Denn erstmals sprach ein Gericht im Zusammenhang mit einem Herrscherclan von einem «faktischen Amtsträger».

3 Meldungen im Zusammenhang
Am 1. Oktober sprach das Bundesstrafgericht in Bellinzona einen tunesisch-kanadischen Geschäftsmann wegen Bestechung und Geldwäscherei schuldig und verurteilte ihn zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Kadermann der kanadischen Baufirma SNC Lavalin hatte, um Bauaufträge zu erhalten, Geld an Saadi al-Gaddafi bezahlt, einen Sohn des getöteten libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi.

«Faktischer Amtsträger»

In der am Montag veröffentlichten Urteilsbegründung sprach das Bundesstrafgericht von Saadi al-Gaddafi als einem «faktischen Amtsträger». Damit meinte es eine Person, die innerhalb eines Staatswesens zwar keine öffentliche Funktion ausübt, aber dennoch im Namen des Staates Entscheide fällt.

In den Augen die Bundesanwaltschaft (BA) sei dieser Richterspruch ein grosser Erfolg, teilte Sprecherin Jeannette Balmer in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Sie bestätigte damit Angaben der Online-Ausgabe der Westschweizer Zeitung «Le Temps».

Um internationale Korruption wirksam zu bekämpfen, sei dieses Urteil zentral, schrieb die BA. Erstmals habe ein Gericht nämlich im Zusammenhang mit einem diktatorischen Regime festgehalten, dass Korruption sich auch an einen «faktischen Amtsträger» richten könne.

Diese Konstellation zeige sich typischerweise in Staaten, in denen die öffentliche Verwaltung lediglich Fassade sei und sich darauf beschränke, Entscheide der Herrscherfamilie und ihr nahestehenden Personen auszuführen. Bis anhin sei nicht klar gewesen, wie das Schweizer Strafrecht Zahlungen an solche Personen erfassen könne.

Beispielhafte Zusammenarbeit

Zum ersten Mal wurde mit dem Schuldspruch in der Schweiz ein Urteil im Zusammenhang mit Ereignissen des «Arabischen Frühlings» gefällt, so die Bundesanwaltschaft. Als beispielhaft bezeichnete sie die internationale Zusammenarbeit in dem Fall.

Einerseits hätten Vermögenswerte in der Höhe von fast 40 Mio. Franken in der Schweiz und in Frankreich beschlagnahmt werden können. Das erlaube es, die als Klägerin aufgetretene SNC Lavalin zu entschädigen. Anderseits hätten die Schweizer Behörden mit Amtsstellen aus Kanada, Frankreich, von den Bahamas, der Isle of Man, aus Luxemburg, Malta und Monaco zusammenarbeiten können und wertvolle Hilfe erhalten.

Der verurteilte tunesisch-kanadische Geschäftsmann wurde am 15. Oktober an Kanada ausgeliefert, wie ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz bestätigte. Dort erwartet ihn ein weiteres Verfahren, wie der öffentlich-rechtliche kanadische Fernsehsender CBC anlässlich des Prozesses in Bellinzona berichtet hatte.

(fest/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store benachteiligt.
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store ...
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. mehr lesen 
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft ... mehr lesen  
Menschliche Beteiligung ist unerlässlich für KI-generierte Kunstwerke ohne US-Copyright  In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, ... mehr lesen  
Das KI-erzeugte Bild «A Recent Entrance to Paradise» (2018) ist «Public Domain».
WISSEN: OFT GELESEN
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.news.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Fr Sa
Zürich 0°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
Basel 5°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt gewitterhaft
St. Gallen 1°C 9°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
Bern 0°C 12°C starker Schneeregenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt, Regen
Luzern 1°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wechselnd bewölkt, Regen
Genf 5°C 14°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 8°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig anhaltender Regen anhaltender Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten