VCS-Beschwerde gegen Seedamm-Center-Ausbau gutgeheissen

publiziert: Freitag, 21. Jan 2005 / 19:40 Uhr

Lausanne - Das Seedamm-Center in Pfäffikon kann vorerst nicht ausgebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gutgeheissen und die Sache ans Schwyzer Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Auch ein Verzicht auf das Projekt sei in Betracht zu ziehen.
Auch ein Verzicht auf das Projekt sei in Betracht zu ziehen.
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Die Genossenschaft Migros Zürich und die Seedamm Immobilien AG planen den Ausbau des Seedamm-Centers. Die Verkaufsfläche soll von 22 372 auf über 33 000 Quadratmeter vergrössert werden. Der Gemeinderat Freienbach setzte 2001 den geänderten Gesstaltungsplan fest und genehmigte weitere 485 Parkplätze zu den 1585 vorhandenen.

Der Schwyzer Regierungsrat reduzierte die neuen Parkplätze 2002 auf Beschwerde des VCS auf 421, was vom Verwaltungsgericht 2003 bestätigt wurde. Der VCS gelangte anschliessend ans Bundesgericht, das seine Beschwerde nun gutgeheissen und die Angelegenheit ans Verwaltungsgericht zurückgewiesen hat.

Laut den Lausanner Richtern verletzt die Festsetzung der Parplatzzahlen, wie sie vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde, formell und materiell Bundesrecht. Die Anzahl zulässiger Parkplätze sei festgelegt worden, ohne zu wissen, wie die entsprechenden Anforderungen der geplanten Wegleitung lauten würden.

VCS erfreut

Der VCS zeigte sich in seiner Medienmitteilung erfreut über den klaren Entscheid. Er bestätige die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts. Die Genossenschaft Migros Zürich und die Seedamm Immobilien AG nehmen nach 10-jährigem Planungsverfahren mit grösstem Bedauern vom Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis.

300 neue Arbeitsplätze und Investitionen von rund 100 Millionen Franken würden verhindert. Das Urteil werde nun sorgfältig analysiert und dann das weitere Vorgehen beschlossen. Dabei sei auch ein Verzicht auf das Projekt in Betracht zu ziehen.

(bert/sda)

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