Vaduz: Der Erbprinz übernimmt

publiziert: Mittwoch, 11. Aug 2004 / 08:57 Uhr

Vaduz - Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein übergibt am kommenden Sonntag, dem Staatsfeiertag, die Regierungsgeschäfte seinem Sohn Erbprinz Alois Philipp Maria. Doch der Vater behält die Fäden in der Hand.

Erbprinz Alois Philipp Maria und seine Frau Sophie.
Erbprinz Alois Philipp Maria und seine Frau Sophie.
"Kontinuität ist dadurch gegeben, dass ich in vielen grundsätzlichen Fragen, die den Staat betreffen, ähnliche Ansichten habe wie mein Vater und mein Grossvater": Was der 36-jährige Thronfolger des Fürstentums im Hinblick auf die Stabübergabe zu Protokoll gegeben hat, ist untertrieben.

Die Ansichten von Vater und Sohn zu Staat, Monarchie und Gesellschaft erscheinen deckungsgleich. Im sechsseitigen Interview einer Sonderbeilage des "Liechtensteiner Vaterlandes" vom Dienstag findet sich nicht eine einzige Äusserung des Erbprinzen, die eine Differenz zu den Ansichten des Vaters erkennen lassen würde.

Von ungefähr kommt diese Übereinstimmung nicht. Der Erbprinz ist auf seine Rolle als künftiges Staatsoberhaupt von Kindesbeinen an vorbereitet worden. Schon in der Primarschule sei ihm klar geworden, sagte er, "dass auf mich eine besondere Aufgabe zukommen wird".

Standesgemässe Heirat

Nach dem Gymnasium besuchte der Erstgeborene eine britische Militärakademie. Darauf folgten ein Studium der Rechte in Salzburg und drei Jahre als Wirtschaftsprüfer in London. Seitdem, so heisst es in der offiziellen Biografie, lebt Alois auf Schloss Vaduz und ist "für verschiedene Bereiche des fürstlichen Vermögens" tätig.

Bereits mit 22 Jahren, anlässlich der Erbhuldigung vom 15. August 1990, hatte Alois an der Seite seines Vaters den Treue-Eid auf die Verfassung zu schwören. Drei Jahre später heiratete er standesgemäss die Königliche Hoheit Herzogin Sophie in Bayern, deren Ururgrossvater Ludwig III. der letzte der bayerischen Könige war.

Der Fürst hat das Sagen

Fürst Hans-Adam II. hat vor der Übergabe der Staatsgeschäfte sein wichtigstes Anliegen umsetzen können. Die neue Verfassung, der er unter anderem mit der Drohung zum Durchbruch verhalf, das Land zu verlassen, sollte nicht in seinem Sinne entschieden werden, hat die Stellung des Staatsoberhauptes entscheidend gestärkt.

Zwar sieht das Fürstenhaus den grössten Vorzug des neuen Grundgesetzes im Selbstbestimmungsrecht des Volkes, das seinen Fürsten nun theoretisch in die Wüste schicken könnte. Doch ist das Verfahren so kompliziert ausgestaltet worden, dass es in der Praxis scheitern muss.

Der Fürst von und zu Liechtenstein hat wie kein anderer europäischer Monarch letztlich das Sagen. Nicht nur alle Gesetzeserlasse, sondern selbst Richterwahlen müssen von ihm abgesegnet werden.

Kabinettsdirektor zur Seite

Dass dies mehr als formelle Akte sind, zeigt die Berufung, die Hans-Adam II. noch vor der Stabsübergabe vom Sonntag vorgenommen hat. Auf Mitte Jahr wurde der ehemalige Rechtsberater des österreichischen Bundeskanzlers Schüssel, Gregor Obenaus, als Kabinettsdirektor verpflichtet.

Die noch vom Vater geschaffene Stelle soll den Erbprinzen bei der Sanktion der Gesetze unterstützen. Obenaus werde in einem möglichst frühen Stadium an den Gesetzesvorlagen mitarbeiten, liess das Fürstenhaus verlauten. Damit wird der Einfluss auf die Legiferierung vergrössert - und die Kontrolle der Arbeit des Erbprinzen sicher gestellt.

(fest/sda)

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