Van Gogh-Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt

publiziert: Dienstag, 26. Jul 2005 / 11:15 Uhr

Amsterdam - Der Mörder des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Mohammed B. muss lebenslänglich hinter Gitter.
Mohammed B. muss lebenslänglich hinter Gitter.
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Ein Gericht befand den 27-jährigen Angeklagten Mohammed B. für schuldig, den islamkritischen Filmemacher 2004 ermordet zu haben. Es handle sich um einen Terrorakt, urteilte das Gericht in Amsterdam. "Es gibt nur eine angemessene Strafe in diesem Fall, und das ist lebenslange Haft", sagte der Vorsitzende Richter Udo Willem Bentinck.

Mohammed B. habe aus religiöser Überzeugung getötet. Der 27-Jährige muss nun für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Nach niederländischem Recht ist bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe keine vorzeitige Entlassung möglich.

Nicht einsichtig

Er hatte gestanden, Van Gogh am 2. November 2004 in Amsterdam auf offener Strasse ermordet zu haben. Der Angeklagte, der über die niederländische und die marokkanische Staatsangehörigkeit verfügt, sagte vor Gericht, er würde im Falle einer Freilassung "genau dasselbe noch einmal tun".

Die Gesellschaft müsse vor dem Verurteilten dauerhaft geschützt werden, hiess es in der Begründung. Das Gericht bezeichnete ihn als voll schuldfähig. Mohammed B. betrachte es als seine religiöse Pflicht, alle zu töten, die Gott oder den Propheten beleidigten.

Mord und Todesdrohungen

Der Doppelbürger wurde ausserdem für mehrfachen versuchten Mord und Todesdrohungen verurteilt. Diese richteten sich gegen die islamkritische Abgeordnete Ayaan Hirsi Ali, die deswegen untertauchen musste. Mohammed B. kann Revision einlegen, doch hat er es bislang stets abgelehnt, sich zu verteidigen.

Sein Opfer, Theo Van Gogh, hatte mit seinen islamkritischen Werken wie dem Kurzfilm "Submission" (Unterwerfung) unter den Moslems der Niederlande Empörung ausgelöst. Der Mord löste eine Serie von Anschlägen auf islamische und christliche Einrichtungen in den Niederlanden aus.

(fest/sda)

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