Dies ist heute aus einem weiteren Forum eingetroffen:
Hallo hobbyschuetz,
am 10. Februar 2011 wurde Jörg Kretschmer wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu Freiheitsentzug von einem Jahr und neun Monaten und setzte die Strafe zur Bewährung aus.
In einem Prozess in dem die Medien maßgeblich zur Vorverurteilung beitrugen, viele unterschiedliche Interessen kollidierten, Ideologien eine tragende Rolle spielten und den einige Politiker als Handlungsaufgabe zu einer generelle Entwaffnung hochstilisierten könnte man annehmen, dass die urteilenden Richter davon unbeeinflusst ihr Urteil fanden.
Viele Waffenbesitzer sahen das Urteil durchaus kritisch, da hier nicht der Täter, der sich selbst richtete, zur Rechenschaft gezogen wurde, sondern der Vater, der durch seinen langjährigen fahrlässigen Umgang mit Waffen und Munition die Morde seines Sohnes Tim erst ermöglichte. Hier würdigte das Gericht zu Recht die Tatsache, dass Kretschmer von der psychischen Instabilität seines Sohnes wusste und er aus diesem Umstand heraus besondere Sorgfalt bei der Verwahrung der späteren Tatwaffe hätte leisten müssen.
Seltsam mutet es dennoch an, wenn einer der Schöffen in diesem Verfahren ein bekennender Waffengegner ist. Dietmar Näher, in der Bloggerszene als "Politblogger" bekannt, macht keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen Schusswaffen. In seinem Blog schreibt er regelmäßig über Auswirkung von Waffengewalt und Waffenmissbrauch. Dabei legt er den Fokus nicht auf die Täter und die gesellschaftlichen Umstände, sondern macht die Taten ausschließlich am Tatmittel Schusswaffe fest.
In seiner Vorstellung von einer besseren Welt ohne Waffen schreckt er vor bewusster Irreführung nicht zurück. Vor und im Verlauf des Prozesses stellte er in seinem Blog die nachweislich falsche Behauptung auf, der Waffenschrank von Kretschmer sei unverschlossen gewesen und fordert in einem weiteren Beitrag in bester Stammtischmanier selbst bei fahrlässigen Verstößen härteste Strafen für "Waffennarren".
Unparteilichkeit ist die oberste Pflicht der Schöffen wie der Berufsrichter. Den Schöffen ist bei der Ausübung ihres Amtes eine verantwortungsvolle Aufgabe übertragen: Sie dürfen sich nicht von Regungen der Zuneigung oder der Abneigung beeinflussen lassen. Vielmehr haben sie ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.
In der aufgeheizten Atmosphäre der Aufarbeitung der Morde an der Albertville-Realschule in Winnenden ist jedes Gericht zu bewundern, dass dem hohen Erwartungsdruck von Politik, Opfervertretern und Medien nicht nachgibt und ein unbeeinflusstes Urteil findet. Im vorliegenden Fall wird die Urteilsfindung durch die Tatsache geschmälert, dass ein Schöffe, der aus ideologischen Gründen Waffen und deren Besitzer generell als Gefahr für die öffentliche Sicherheit sieht, daran beteiligt war. Das lässt durchaus berechtigte Zweifel an dem Urteil und dem Prozess insgesamt aufkommen.
Weiterführende Links zum Thema:
Leitfaden für Schöffen in Baden-Württemberg
http://www.justizministerium.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/121...
Beiträge von "Politblogger"
http://www.politblogger.eu/bewahrungsstrafe-fur-den-vater-des-winnende.../
http://www.politblogger.eu/wie-oft-denn-noch/
http://www.politblogger.eu/konsequenzen-2/