Vater muss sich erneut vor Gericht verantworten
Zürich - Ein heute 28-jähriger Mann, der 2009 sein Baby fast zu Tode gequält und gewürgt hat, steht am heutigen Montag zum zweiten Mal vor dem Zürcher Obergericht. Dieses hatte ihn im Februar 2012 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Die Quälereien erfolgten im Februar 2009. Das Töchterchen des Beschuldigten war damals knapp drei Wochen alt. Wie der Beschuldigte angab, zweifelte er an seiner Vaterschaft und liess seine wütende Eifersucht an dem Baby aus.
Als die Lebenspartnerin des Beschuldigten nicht zuhause war, gab er dem Säugling absichtlich einen viel zu heissen Schoppen, der den Mund des Kindes verbrühte. Als es schrie, traktierte er es derart, dass mehrere Rippen brachen. Dann würgte er das Baby, bis es blau und still wurde, ein anderes Mal brach er ihm beide Oberarme.
Es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Kind mit dem Leben davongekommen sei, heisst es in der Anklageschrift. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen versuchten Mordes: der Mann habe das Kind vernichten wollen, weil er geglaubt habe, nicht der leibliche Vater zu sein.
Laut Verteidiger handelte es sich dagegen nur um einfache Körperverletzung, allenfalls versuchten Totschlag. Im schlimmsten Fall sei versuchte Tötung anzunehmen. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren.
Unterschiedliche Tat-Qualifizierungen
Als erste Instanz verurteilte das Bezirksgericht Bülach den Schweizer im Mai 2011 zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes. Anklage und Verteidigung fochten das Urteil an.
Im Februar 2012 urteilte das Obergericht als zweite Instanz: Der Vater habe den Tod der Tochter in Kauf genommen, ein direkter Tötungvorsatz sei aber nicht erwiesen. Das Gericht rückte deshalb vom Tatbestand Mord ab. Es sprach den Mann der versuchten vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen einfachen Körperverletzung schuldig. Das Strafmass erhöhte es jedoch auf elf Jahre.
Bundesgericht: Skrupellose Tat
Mit der Tatqualifikation war das Bundesgericht nicht einverstanden: Es hiess im März 2013 die Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gut. Bei den Taten handle sich um einen Mordversuch, entschied es und wies den Fall ans Obergericht zurück.
Der Mann habe nicht das geringste Mitgefühl mit dem leidenden Baby gezeigt und nach den Misshandlungen am Computer gespielt, als ob nichts gewesen sei, schrieb das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung. Insgesamt sei die Tat als skrupellos und damit als versuchter Mord zu bewerten.
(bg/sda)
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