Verschärfung des Waffenrechts

Verbietet die EU das Schweizer Sturmgewehr?

publiziert: Freitag, 19. Feb 2016 / 15:49 Uhr
Die Schweizer Waffenlobby steigt auf die Barrikaden. (Symbolbild)
Die Schweizer Waffenlobby steigt auf die Barrikaden. (Symbolbild)

Bern - Das angespannte Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU steht vor einer weiteren Belastungsprobe. Nach den Terroranschlägen von Paris arbeitete die EU-Kommission eine Verschärfung des Waffenrechts aus, die in der Schweiz schon jetzt für rote Köpfe sorgt.

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Der Entwurf liegt seit Mitte November auf dem Tisch. Damit soll laut EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verhindert werden, «dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen». Junckers Pläne betreffen die Schweiz ganz direkt: Als Schengen-Staat muss sie das europäische Waffenrecht übernehmen.

Vorgesehen ist ein Verbot des Online-Handels, weil der Angreifer im Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris Teile seiner Waffe im Internet gekauft hatte. Bei den Anschlägen in Paris sollen reaktivierte Gewehre eingesetzt worden sein. Die EU-Kommission will darum strengere Regeln für unbrauchbar gemachte Waffen.

Verbot von Sturmgewehren

Das sind noch relativ unproblematische Vorschläge. Andere jedoch betreffen den Kern des Schweizer Waffenrechts. Verboten werden sollen zum Beispiel halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Das sind jene halbautomatischen Sturmgewehre, die heute mit einem Waffenerwerbsschein gekauft und im ausserdienstlichen Schiesswesen breit eingesetzt werden.

Nach dem Willen der EU-Kommission wäre es Armeeangehörigen künftig auch nicht mehr möglich, nach dem Ende der Dienstpflicht Ordonnanzwaffen mit nach Hause zu nehmen. Der Entwurf erklärt nämlich auch zu Halbautomaten umgebaute automatische Sturmgewehre zu verbotenen Waffen.

Die EU-Kommission hält halbautomatische Kriegswaffen und umgebaute Maschinenwaffen unter anderem wegen der hohen Munitionskapazität für sehr gefährlich. Ausserdem könnten manche halbautomatischen Waffen einfach zu automatischen Waffen umgebaut werden, heisst es in einem Bericht.

Waffenkauf nur mit ärztlichem Attest

Doch der Entwurf geht noch weiter: Für den Erwerb einer Waffe müsste ein Bedürfnis nachgewiesen werden, als Jäger, Schütze oder Sammler. Das Schweizer Waffenrecht verzichtet heute auf einen solchen Bedürfnisnachweis. Zudem würde ein Waffenerwerbsschein erst nach einer medizinischen Untersuchung ausgestellt.

Das greift tief in das traditionelle Schweizer Schiesswesen mit hunderttausenden aktiven Schützen und einer einflussreichen Waffenlobby ein. Zu weit, findet Dora Andres, Präsidentin des Schweizer Schiesssportverbands SSV.

Die Schweiz habe ein gutes Waffenrecht, das rigoros durchgesetzt werden müsse, sagte die ehemalige Berner Polizeidirektorin der Nachrichtenagentur sda. «Wir brauchen keine Verschärfung.» Der SSV lehnt die Vorschläge der Kommission vollumfänglich ab. Es gebe darin keinen einzigen Punkt, mit dem das Waffenrecht verbessert werde, sagte Andres.

Noch läuft das Lobbying auf europäischer Ebene. In Brüssel weibelt die European Shooting Confederation (ESC) gegen den Entwurf. Laut Andres wäre es falsch zu warten, bis ein Entscheid gefallen ist. Die Schützen sind aber auch schon in der Schweiz aktiv. «Wir wollen es schriftlich vom Bundesamt für Polizei, dass es keine Anpassungen braucht», sagte Andres. «Sonst werden wir politisch aktiv.»

Einflussreiche Gegner

Ihr Wort hat Gewicht: Der SSV ist mit 133'000 Mitgliedern problemlos referendumsfähig. Er kann zudem auf die Unterstützung der Jäger, einflussreicher Organisationen wie proTELL und militärnaher Vereinigungen zählen, die im Bundesparlament bestens verankert sind.

Der entschiedene Widerstand der Schützen könnte die Schweiz in eine schwierige Lage bringen. Denn als Schengen-Staat ist sie verpflichtet, die neuen Regeln zu übernehmen und im nationalen Recht umzusetzen. Tut sie dies nicht, könnte das zur Beendigung der Kooperation bei Zoll, Justiz und Polizei und damit auch zum Ende der Zusammenarbeit im Asylbereich führen.

Die Verwaltung steht also unter dem Druck, in Brüssel eine Lösung auszuhandeln, die in der Schweiz mehrheitsfähig ist. Vorläufig hält sie den Ball flach: Man stehe erst am Anfang der Diskussion, sagte Alexander Rechsteiner, Sprecher des Bundesamts für Polizei. Wie gross der Spielraum sei, müsse sich erst noch zeigen. Laut Rechsteiner begrüsst die Schweiz die Vorschläge der Kommission aber grundsätzlich.

Breiter Widerstand

Die Vorschläge werden nun vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament diskutiert. Gemäss ausländischen Medien haben die Vorschläge nicht überall Begeisterung ausgelöst. Vertreter der deutschen Regierung kritisierten unter anderem das Verbot halbautomatischer Sturmgewehre, schreibt das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Auch in Tschechien, Österreich und Finnland gebe es Widerstand.

Es wäre nicht das erste Mal, dass das Schweizer Waffenrecht wegen Schengen verschärft wird. Beispielsweise ist seit Ende 2008 für den Waffenhandel unter Privaten ein Waffenerwerbsschein nötig. Verschiedene gefährliche Waffen wurden verboten. Hingegen verhinderte die Waffen-Lobby letztes Jahr erfolgreich die Pflicht zur Nachregistrierung älterer Waffen. Der Bundesrat schätzt, dass über eine Million Waffen in Privatbesitz nirgends verzeichnet sind.

(bert/sda)

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So nicht
Ich war immer für die Bilateralen. Aber ich bin nicht bereit alle unsere Grundrechte und Gesetze nach Brüssel abzutreten, wonach unsere direkte Demokratie nur noch einen Placeboeffekt hat.

Sollte dies der Fall sein, wäre auch ich für eine Kündigung des Schengen Abkommens. Wir lebten auch davor.
Massgeblich...
ist, dass der Besitz und Erwerb von Schusswaffen in der CH liberal gestaltet bleibt, ansonsten man selber und die bedrohte Familie schwer kriminellen Verleumdungs, Dokumentefälschungs, -Drohungs- und Gewaltstraftätern gänzlich schutzlos ausgeliefert wäre. Ferner ist auch das Notwehrrecht eine wichtige und starke Stütze für Personen die Opfer schwer krimineller Verleumdungs,Dokumentefälschungs, Drohungs- und Gewaltstraftätern wurden. Das liberale Waffenrecht ermöglicht es Straftatenopfer ihre Integrität, Reputation und Unabhängigkeit vor Straftätern zu schützen.
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