Bundesgericht

Verdeckte Ermittlung zugelassen bei Wahrung des Rechtsschutzes

publiziert: Mittwoch, 1. Okt 2014 / 20:53 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Okt 2014 / 12:17 Uhr
Das Gesetz sollte etwa die Überwachung von Pädophilen-Foren ermöglichen oder von Plattformen, auf denen zu Gewalt und Ausschreitungen aufgerufen wird. (Symbolbild)
Das Gesetz sollte etwa die Überwachung von Pädophilen-Foren ermöglichen oder von Plattformen, auf denen zu Gewalt und Ausschreitungen aufgerufen wird. (Symbolbild)

Lausanne - Kantone dürfen verdeckte polizeiliche Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten einführen - etwa in Pädophilen-Foren. Die Rechte der Betroffenen müssen aber gewahrt werden.

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Dies haben die Bundesrichter am Mittwoch festgehalten. Sie haben deshalb mehrere Artikel aus den Polizeigesetzen der Kantone Zürich und Genf gestrichen. Insbesondere fehlte es bei den entsprechenden Paragraphen am Rechtsschutz für die Betroffenen.

Aus diesem Grund hob das Bundesgericht einen Artikel des Zürcher Gesetzes auf, das die automatische Überwachung von geschlossenen Kommunikationsforen im Internet mit technischen Mitteln regelte. Wie die Richter betonten, handle es sich dabei um einen schweren Eingriff in das verfassungsmässig geschützte Fernmeldegeheimnis.

Das Gesetz sollte etwa die Überwachung von Pädophilen-Foren ermöglichen oder von Plattformen, auf denen zu Gewalt und Ausschreitungen aufgerufen wird. Eine solche Überwachung kann aber trotzdem zulässig sein, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um eine schwerwiegende Gefahr zu beheben.

Um Missbräuche zu vermeiden, ist vorgängig jedoch eine richterliche Genehmigung einzuholen. Zudem ist eine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen notwendig. Damit sollen die gleichen Regeln gelten wie beim Abhören von Telefongesprächen.

Gar kein Schutz in Genf

In Genf war im Polizeigesetz weder für die Observation noch für die verdeckte Fahndung eine Bewilligung durch einen Richter oder Staatsanwalt vorgesehen. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Paragraphen gestrichen.

Das Genfer Polizeigesetz ist Mitte September vom Parlament revidiert worden. Einige Kritikpunkte, die das Bundesgericht am Mittwoch geäussert hat, sind im neuen Gesetz bereits umgesetzt. Allerdings sind noch Nachbesserungen notwendig.

Keine Beanstandung bezüglich der entsprechenden Artikel hatte das Bundesgericht beim Zürcher Polizeigesetz. Diese lehnen sich an die Strafprozessordnung an und verweisen auch direkt auf sie.

Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) zeigte sich erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts. Das Herzstück verdeckte Ermittlung sei akzeptiert worden.

Grundsätzlich positiv

Roger Schneeberger, Generalsekretär der Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD), wertet das Lausanner Urteil für die Polizeibehörden als «im Grundsatz sehr positiv».

Wichtig für die Polizei sei, dass die verdeckte Ermittlung mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts erlaubt ist. Sinnvoll ist es laut Schneeberger, dass die Zulässigkeit von verdeckten Vorermittlungen von der Schwere der drohenden Straftat abhängig gemacht wird.

(flok/sda)

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