Vereinbarung zwischen Exit und Kanton Zürich

publiziert: Freitag, 10. Jul 2009 / 09:20 Uhr / aktualisiert: Freitag, 10. Jul 2009 / 11:36 Uhr

Zürich - Wem darf unter welchen Voraussetzungen Suizidhilfe geleistet werden und wie genau hat ein solcher Vorgang abzulaufen - die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit haben diese Fragen nun einvernehmlich geregelt. Dignitas macht nicht mit.

Im Kanton Zürich werden jährlich gegen 200 Suizidbegleitungen durchgeführt, davon rund ein Drittel durch Exit.
Im Kanton Zürich werden jährlich gegen 200 Suizidbegleitungen durchgeführt, davon rund ein Drittel durch Exit.
4 Meldungen im Zusammenhang
Die Standesregeln halten folgende zentrale Grundsätze fest: Suizidhilfe darf nur urteilsfähigen Menschen gewährt werden, deren Todeswunsch aus einem schweren Leiden aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung und ohne äusseren Druck entstanden ist und andauert.

Mögliche Alternativen müssen besprochen und erwogen beziehungsweise ausgeschöpft sein. Als Sterbemittel darf einzig Natrium-Pentobarbital angewendet werden. Und: Die Suizidhilfeorganisation darf keinen Gewinn anstreben.

Psychisch kranke Personen sind nicht zum Vorneherein von der Freitodhilfe ausgeschlossen. Ihr Sterbewunsch darf aber nicht Ausdruck oder Symptom ihrer Krankheit und damit behandelbar sein.

Sterbewillige aus dem Ausland

Auch Sterbewillige aus dem Ausland dürfen Suizidhilfe in der Schweiz in Anspruch nehmen. Telefonische Gespräche oder schriftlich eingereichte Arztberichte und dergleichen «gelten nicht», wie Exit-Präsident Hans Wehrli am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Die Vereinbarung wurde mit Zustimmung von Regierungsrat Markus Notter, Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, abgeschlossen. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger, der im Vorfeld aus seiner persönlichen Skepsis kein Hehl machte, habe aus gesundheitspolizeilicher Sicht gegen den Abschluss der Vereinbarung keine Einwände erhoben, heissst es in einer Mitteilung.

Der Zürcher Regierungsrat und die Organisation Exit setzten sich weiterhin beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement für eine nationale gesetzliche Regelung der Suizidhilfe ein.

Im Kanton Zürich werden jährlich gegen 200 Suizidbegleitungen durchgeführt, davon rund ein Drittel durch Exit. Die Sterbehilfeorganisation Dignitas hat die Vereinbarung nicht unterzeichnet.

(smw/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
Ohne Vorlage: Bundesrat Couchepin ist für ein Verbot der «gewerblichen» Suizidbeihilfe.
Bern - Bundesrat Pascal Couchepin ... mehr lesen 30
Zürich - Der Kanton Zürich und die ... mehr lesen
Auch auf Bundesebene soll es nun in Sachen Sterbehilfe vorangehen. <Symbolbild)
In der Schweiz prüfe der Bundesrat derzeit eine gesetzliche Regelung für die Freitodhilfe, was Exit begrüsse
Zürich - Die Sterbehilfeorganisation ... mehr lesen
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Der sgv spricht sich für ein ausgewogenes Gesamtpaket aus, das eine moderate Erhöhung des Rentenalters sowie eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuersätze beinhaltet.
Der sgv spricht sich für ein ausgewogenes Gesamtpaket aus, das eine ...
Verbände Schon früh hat der sgv vor den finanziellen Folgen einer 13. AHV-Rente gewarnt. Die Finanzierungsvorschläge des Bundesrates, die eine Anhebung der Lohnprozente vorsahen, werden vom Verband als inakzeptabel bezeichnet. Der sgv spricht sich stattdessen für ein ausgewogenes Gesamtpaket aus, das eine moderate Erhöhung des Rentenalters sowie eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuersätze beinhaltet. mehr lesen  
Fotografie Noch bis zum 16. Juni in der Galerie BelleVue Basel  Die Ausstellung im BelleVue/Basel präsentiert eine spannende fotografische Reise von den turbulenten 1970er-Jahren bis zur Gegenwart. Dabei bilden Fotografien aus dem Erbe von Kurt Graf/fotolib Basel den Ausgangspunkt. mehr lesen  
Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022  Im Jahr 2022 lag der Medianlohn für Vollzeitstellen in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher ... mehr lesen  
Männer bekommen im Schnitt immer noch viel mehr Gehalt, gerade in Positionen mit höherer Verantwortung.
Obwohl man weiss, dass Gentrifizierung oft zu Vertreibungen führt, ist der Zusammenhang nicht immer klar.
In einer Zeit, in der Veränderungen in unseren Städten in einem beispiellosen Tempo voranschreiten, haben Forscher einen innovativen Ansatz gefunden, um die visuellen Spuren ... mehr lesen  
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.news.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Sa So
Zürich 3°C 7°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Basel 3°C 10°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
St. Gallen 1°C 5°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig starker Schneeregen starker Schneeregen
Bern 0°C 8°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Luzern 1°C 8°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Genf 2°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 16°C freundlichleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig wolkig, aber kaum Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten