haftverlängerung um drei Monate gefordert

Verfahren gegen Borodin: Entscheid über Haftentlassung fällt am Donnerstag

publiziert: Dienstag, 10. Apr 2001 / 19:24 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 10. Apr 2001 / 19:39 Uhr

Genf - Ob Pawel Borodin in Haft bleiben muss oder frei kommt, entscheidet die Genfer Anklagekammer am Donnerstag. Seine Anwälte hatten am Dienstag ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftverlängerung um drei Monate.

Borodin wird Geldwäscherei und die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die Anhörung vor der Anklagekammer fand am Dienstag vor vollen Zuschauerrängen, aber ohne Borodin statt. Der frühere Kreml-Verwalter musste wegen Schmerzen in der Brust ins Spital eingeliefert werden.

Mercata/Mabetex

Die Genfer Justiz wirft Borodin vor, den zwei Tessiner Firmen Mercata und Mabetex Renovationsaufträge im Kreml zugeschanzt haben. Er und seine Familie sollen dafür rund 30 Millionen Franken kassiert haben.

Für Borodins Anwalt Dominique Poncet sind diese Vorwürfe nicht haltbar. Die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation werde im Dossier mit keiner Zeile erwähnt. Poncet wies weiter darauf hin, dass Borodin keine Fluchtabsichten habe, weshalb eine längere Haft nicht angebracht sei.

Das Delikt Geldwäscherei bedinge, dass zuvor eine Gesetzesübertretung stattgefunden habe, sagte Poncet am Dienstag vor der Anklagekammer. Dies hätten die russischen Ermittler aber verneint und deshalb die Ermittlungen eingestellt.

Laut den Russen liege nichts gegen Borodin vor, sagte Poncet weiter. «Ohne die Hilfe der Russen können sie den Beweis für den Tatbestand nicht bekommen», sagte Poncet an die Adresse des Genfer Generalstaatsanwaltes Bernard Bertossa.

Freilassung auf Kaution

«Mir kann niemand weis machen, dass Pawel Borodin nach Genf zurückkehrt, wenn er erst einmal in Russland ist», entgegnete Bertossa. Die Untersuchung sei an einem Punkt angelangt, wo es wichtig sei, die Hauptperson der Affäre anzuhören.

Borodin müsse vieles erklären, sagte Bertossa weiter. Der Generalstaatsanwalt wollte allerdings eine Haftentlassung auf Kaution nicht definitiv ausschliessen. Aber darüber solle erst diskutiert werden, wenn Borodin befragt worden sei.

(kil/sda)

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