Behörden-Vertreter entlastet

Verfahren im Fall Lucie eingestellt

publiziert: Dienstag, 22. Jan 2013 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 22. Jan 2013 / 12:43 Uhr
Angehörige trauern um die ermordete Lucie.
Angehörige trauern um die ermordete Lucie.

Aarau - Das Strafverfahren gegen drei Personen des Aargauer Straf- und Massnahmenvollzugs im Fall des Tötungsdelikts am Au-pair-Mädchen Lucie wird eingestellt. Die drei Beschuldigten haben sich laut dem ausserordentlichen Staatsanwalt nicht pflichtwidrig verhalten.

3 Meldungen im Zusammenhang
Die Tötung von Lucie sei für diese drei Personen weder vermeidbar noch voraussehbar gewesen. Zu diesem Schluss kommt der 2011 vom Aargauer Obergericht eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt, der Berner alt Obergerichtspräsident Ueli Hofer. Dies teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Beschuldigten seien ihren übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben praxiskonform nachgekommen, fand Hofer im Rahmen seiner Untersuchung heraus. Den drei Personen könne nicht vorgeworfen werden, dass sie durch ihr Verhalten fahrlässig Lucies Ermordung verschuldet hätten.

Vater von Lucie reichte Strafanzeige ein

Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vaters der getöteten Lucie. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.

Daraufhin wurde gegen drei Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten. Der Mann war nämlich schon 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.

Suchtkrank aber nicht gemeingefährlich

Im September 2009 hatte eine von der Aargauer Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung «Schwachstellen» im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Die Untersuchung stellte jedoch ebenfalls keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe fest.

Der geständige Täter sei von den Behörden als suchtkrank, nicht aber als gemeingefährlich betrachtet worden, hiess es im Bericht eines ausserkantonalen Experten. Allerdings habe damals keine Behördenstelle eine koordinierende Rolle in diesem Fall übernommen.

Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter dem Vorwand, Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und getötet.

Das Aargauer Obergericht hatte im Oktober letzten Jahres den Täter neben einer lebenslänglichen Strafe auch zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichts Baden. Der Verteidiger des Verurteilten hat das Verdikt der lebenslänglichen Verwahrung inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen.

(bg/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
Aarau - Die Familie des ermordeten Au-pair-Mädchens Lucie erhebt in ihrer ... mehr lesen
Die Familie des ermordeten Au-pair-Mädchens Lucie verlangt, dass die lückenhaft durchgeführte Untersuchung nicht einfach eingestellt werden dürfe.
Dass sich das Bundesgericht im Mordfall Lucie mit der Frage der lebenslänglichen Verwahrung beschäftigen muss, ist erwartet worden.
Aarau - Das Bundesgericht muss sich ... mehr lesen
Aarau - Ein 29-jähriger Schweizer, ... mehr lesen 1
Obergericht prüft lebenslängliche Verwahrung für Lucie-Mörder
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Der Jugendliche sammelt durch das Fahren mit dem eigenen Mofa frühzeitig viele Erfahrungen im Strassenverkehr.
Der Jugendliche sammelt durch das Fahren mit dem ...
Publinews Jugendliche schätzen Aktivität und Mobilität. Statt ständig auf Eltern oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, lohnt es sich, über den Besitz eines eigenen Mofas nachzudenken. Schliesslich bietet es mehr Flexibilität und Unabhängigkeit. mehr lesen  
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. mehr lesen  
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft schnell an Aufmerksamkeit, nur um ... mehr lesen  
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.news.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Sa So
Zürich 3°C 7°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Basel 3°C 10°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
St. Gallen 1°C 5°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig starker Schneeregen starker Schneeregen
Bern 0°C 8°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Luzern 1°C 8°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Genf 2°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 16°C freundlichleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig wolkig, aber kaum Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten