Keine fahrlässige Tötung

Verfahren in Bochuz VD eingestellt

publiziert: Donnerstag, 30. Dez 2010 / 14:44 Uhr
Einstellung des Verfahrens im Fall Bochuz.
Einstellung des Verfahrens im Fall Bochuz.

Lausanne - Die Strafuntersuchung zum Todesfall eines Häftlings in Bochuz VD vom vergangenen März ist eingestellt worden. Trotz Fehlern könne dem medizinischen Personal, den Aufsehern und der Direktorin auf Pikett kein strafrelevantes Vergehen vorgeworfen werden, entschied der Richter.

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Ein 30-jähriger Häftling hatte am 11. März dieses Jahres seine Zelle in Brand gesteckt. Die Wärter löschten das Feuer, befreiten den Mann aber erst 90 Minuten später aus der Zelle. Der Häftling starb an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.

In seiner Verordnung zur Einstellung des Verfahrens kommt Richter Daniel Stoll auf die Nacht des 11. März zurück: Der Häftling - genervt, weil die Wärter ihm seine Handschuhe und sein Radio weggenommen hatten - sprach Todesdrohungen gegen das Gefängnispersonal aus. Dann setzte er seine Matratze in Brand und rief in die Gegensprechanlage: «Auf Wiedersehen in einer anderen Welt» und «das brennt».

Keine fahrlässige Tötung

Der Untersuchungsrichter entlastet die Wächter und das medizinische Personal des Gefängnisses: «Zu keinem Zeitpunkt» sei zur Diskussion gestanden, den Häftling bewusst sterben zu lassen. Auch wenn zahlreiche Fehler passiert seien, fahrlässige Tötung gehöre nicht dazu.

Unter anderem hätte das Gefängnispersonal die Zelle nicht wieder schliessen sollen, nachdem es das Feuer gelöscht hatte, schreibt der Richter. Auch hätten die in der Nacht verantwortliche Direktorin auf Pikett und der Aufseher sofort die Ambulanz alarmieren sollen, heisst es weiter.

Aufgrund der verschiedenen Fehler müssen fünf Involvierte einen symbolischen Beitrag von insgesamt 3500 Franken an die Kosten des Verfahrens zahlen.

Anwalt legt Rekurs ein

Mit dem Beschluss des Untersuchungsrichters nicht einverstanden ist der Anwalt der Schwester des verstorbenen Häftlings: Er werde gegen die Einstellung des Verfahrens Rekurs einlegen, sagte Nicolas Mattenberger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. «Diese äusserst heikle Affäre verdient eine kohärente Beweisaufnahme», hielt er fest. Das müsse ein Gericht klären.

(fkl/sda)

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