Verfassungsgericht stoppt 'Lauschangriff'

publiziert: Mittwoch, 27. Jul 2005 / 11:11 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Jul 2005 / 12:04 Uhr

Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat der Telefon-Überwachung ohne konkreten Tatverdacht einen Riegel vorgeschoben.

Tatverdacht beim Abhören nicht notwendig, hatte sich die niedersächsische Regierung gedacht.
Tatverdacht beim Abhören nicht notwendig, hatte sich die niedersächsische Regierung gedacht.
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Das Verfassungsgericht stoppte ein Gesetz Niedersachsens, das eine vorbeugende Telefon-Überwachung erlaubt. In dem Bundesland darf die Polizei zur Kriminalitäts-Bekämpfung auch ohne konkreten Tatverdacht Telefonate abhören sowie Verbindungsdaten, Standort-Kennungen von Mobiltelefonen, E-Mail- und SMS-Verkehr auswerten.

Die Verfassungsrichter erklärten, das niedersächsische Polizeirecht verstosse in diesem Punkt gegen das Grundgesetz.

In Niedersachsen hatte ein Richter gegen das Gesetz der CDU/FDP-Koalition geklagt: Die Abhör-Möglichkeit verletze das Fernmelde-Geheimnis, weil auch unbescholtene Bürger überwacht werden dürfen.

Vorbeugend gegen künftige Straftaten

Das Gesetz gilt bei Verdacht, dass jemand künftig Straftaten "von erheblicher Bedeutung" begeht sowie für Kontakt- und Begleitpersonen des Betreffenden. In Thüringen gilt eine etwas restriktivere Vorschrift, andere Bundesländer planen ähnliche Abhör-Regelungen.

Datenschützer kritisierten, dass die Polizei immer mehr im Vorfeld von Straftaten tätig werde. Niedersachsens Regierung bezeichnete die Abhör-Befugnisse als notwendig, um in die vernetzten Strukturen der Organisierten Kriminalität und von Terroristen einzudringen.

(fest/sda)

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