Verfassungsgericht stutzt Bundestrojaner

publiziert: Mittwoch, 27. Feb 2008 / 17:59 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Feb 2008 / 19:48 Uhr

Karlsruhe - Deutsche Ermittler dürfen private Computer künftig grundsätzlich ausspähen. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil jedoch hohe Hürden dafür gesetzt.

Innenminister Wolfgang Schäuble musste eine Schlappe hinnehmen: Der Datenschutz bleibt gewahrt.
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Bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates sei die Online-Durchsuchung grundsätzlich zulässig, heisst es in dem Urteil. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter dies anordne und intime Daten geschützt blieben oder sofort gelöscht würden.

«Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

So könne das Instrument zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne. Zum Schutz weniger wichtiger Rechtsgüter müsse der Staat sich weiter mit anderen Ermittlungsmethoden behelfen.

Private Daten sofort löschen

Ausserdem müsse sichergestellt werden, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten alle technischen Möglichkeiten nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste private Dateien sofort gelöscht werden.

Zugleich gibt das Urteil den Ermittlern freie Hand, sich unter falscher Identität in Internetforen einzuklinken. Sie dürfen jedoch keine Passwörter knacken, um sich in geschlossene Chats oder E-Mail-Postfächer einzuschleichen.

Grundrecht festgeschrieben

Das Urteil geht in seiner Bedeutung weit über den engen Bereich der Online-Durchsuchung hinaus. Wegen der rasanten Weiterentwicklung der Technik sei die Privatsphäre des Menschen heute nicht mehr ausreichend vom Grundgesetz geschützt, befanden die Richter.

Sie schrieben in ihrem Urteil daher ein neues Grundrecht fest, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert. Dieses Grundrecht schränkt nicht nur die Ausspähung des heimischen Computers ein, die das Gericht als besonders schweren Eingriff wertet.

Es könnte auch Konsequenzen für die Vorratsdatenspeicherung haben, die ebenfalls in Karlsruhe auf dem Prüfstand steht.

Auslöser des Grundsatzurteils war eine Klage gegen das Landesgesetz, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Diese Regelung erklärten die Richter für nichtig. Geklagt hatte dagegen unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum.

Positive Reaktionen

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck begrüsste das Urteil und kündigte eine rasche Umsetzung an. «Den überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern wurde eine Absage erteilt», erklärte Beck. Die Balance von Freiheit und Sicherheit bleibe gewahrt.

FDP, Grüne und Linke werteten das Urteil als Rückschlag für CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble. Schäuble kündigte an, das BKA werde die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen im Kampf gegen den Terrorismus anwenden.

(fest/sda)

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