Vergewaltiger von zwei Schülerinnen kriegt 16 Jahre

publiziert: Donnerstag, 13. Feb 2003 / 19:59 Uhr

Zürich - Wegen Vergewaltigung von zwei Schülerinnen hat das Zürcher Bezirksgericht einen 33-jährigen Mann zu 16 Jahren Zuchthaus verurteilt. Zudem wird der geistesgestörte Triebtäter auf unbestimmte Zeit verwahrt.

Die DNA-Analyse war eindeutig.
Die DNA-Analyse war eindeutig.
Der Schuldspruch erfolgte gemäss dem Antrag der Anklage wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung sowie mehrfacher Körperverletzung. Das Verschulden wiege sehr schwer, befand das Bezirksgericht.

Der Gerichtspräsident bezeichnete das Vorgehen des heute 33-Jährigen als feige, rücksichtslos, brutal und gefühllos. Eindeutige DNA-Spuren sowie viele Beweise und Indizien liessen beim Gericht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Trotzdem stritt er vor Gericht die Taten ab und forderte einen Freispruch.

Der Triebtäter hatte im Juni 2001 in Zürich innert weniger Tage zwei Mädchen im Alter von 11 und 13 Jahren in Kellerräumen brutal vergewaltigt und beide Opfer mit der Geschlechtskrankheit HPV (Feigenwarzen) angesteckt. Bei einer weiteren Schülerin in einer Zürcher Vorortsgemeinde blieb es beim Vergewaltigungsversuch.

Das psychiatrische Gutachten, das den Angeklagten als gefährlichen Psychopathen bezeichnete, stufte das Gericht als schlüssig ein. Somit ging es von einer sehr hohen Rückfallgefahr aus, wobei mit noch schlimmeren Folgen für allfällige Opfer zu rechnen wäre. Deswegen wurde die Zuchthausstrafe von 16 Jahren zu Gunsten einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Den beiden Hauptopfern wurden nebst Schadenersatz Schmerzensgelder von je 50 000 Franken zugesprochen. Die dritte Geschädigte erhält 10 000 Franken.

(bsk/sda)

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