Vergewaltigung von 15-Jähriger: Urteile bestätigt

publiziert: Freitag, 26. Okt 2007 / 13:54 Uhr

Lausanne - Drei Brüder aus Serbien müssen für die mehrfache Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens in Biel definitiv für viereinhalb, fünf und sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die vom Berner Obergericht verhängten Urteile bestätigt.

Das Gericht wertete die Schilderungen des Mädchens als glaubhaft.
Das Gericht wertete die Schilderungen des Mädchens als glaubhaft.
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Zwei Männer hatten das Mädchen Ende Juni 2003 beim Bahnhof Laufen BL unter Schlägen in den Zug nach Delémont gezerrt, wo zwei Brüder eines Entführers dazu stiessen. Die Jugendliche wurde in einen Wagen gestossen und in eine Wohnung in Biel gebracht.

Dort wurde das Mädchen von ihren vier Peinigern - einer davon selber minderjährig - und einem weiteren unbekannten Mann mehrfach vergewaltigt. Nach vier Tagen gelang ihr schliesslich die Flucht durch das Badezimmerfenster.

War es freiwillig?

Das Berner Obergericht sprach die drei Brüder im vergangenen März wegen Freiheitsberaubung und Entführung, Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig und verurteilte sie zu Zuchthausstrafen von sechs, fünf und viereinhalb Jahren.

Das Bundesgericht hat diese Urteile nun bestätigt und die Beschwerden der Täter abgewiesen. Einer von ihnen hatte weiter darauf beharrt, dass das Mädchen mit ihnen freiwillig Geschlechtsverkehr gehabt habe. Ein Zweiter hatte bestritten, dass es in seinem Fall überhaupt zum Verkehr gekommen sei.

In Widersprüchen verstrickt

Laut den Lausanner Richtern erscheinen die Aussagen der Täter im Unterschied zu den Angaben ihres Opfers als wenig glaubhaft. Sie hätten anfänglich alles bestritten und sich danach in Widersprüche verstrickt. Das Obergericht habe sich eingehend mit den Aussagen aller Beteiligten auseinandergesetzt.

Es sei zum Schluss gekommen, dass diverse Realitätskriterien für die Glaubhaftigkeit der Schilderungen des Mädchens sprechen würden. Insgesamt bestehen laut Bundesgericht keine offensichtlichen Zweifel an der Schuld der Verurteilten.

(ht/sda)

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