Vergewaltigungsprozess

publiziert: Montag, 11. Jul 2005 / 20:42 Uhr / aktualisiert: Montag, 11. Jul 2005 / 21:09 Uhr

Yverdon-Les-Bains - Der Prozess gegen den früheren Gemeindepräsidenten von Rougemont ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit eröffnet worden.

Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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Der Ex-Politiker muss sich für wiederholte Vergewaltigung seiner Töchter und eines Nachbarmädchens verantworten.

Die Spannung ist mit Händen greifbar, als der Richter die Anklageschrift verliest. Weinend oder das Gesicht hinter den Händen versteckt, hören drei der fünf heute erwachsenen Töchter den Worten des Richters zu. Einige Meter daneben sitzt der Angeklagte - aufrecht und steif.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Auf Antrag der Opfer beschliesst das Gericht, den Prozess abgesehen von den Plädoyers und der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.

Gemäss Anklageschrift begann der Angeklagte 1984 mit den sexuellen Übergriffen. Eine der Töchter war 13-jährig als er sich das erste Mal an ihr vergangen habe. Er habe ihr gesagt, dass sie jetzt im richtigen Alter sei und er ihr das nun lehre, hatte die Frau im Untersuchungsverfahren erklärt.

Ähnliches habe er zu einer anderen Tochter gesagt und ihr gar erklärt, dass das nur zu ihrem Besten geschehe. Gegen Ende der 90er-Jahre habe der Unternehmer zudem ein damals 10-jähriges Kind aus der Umgebung vergewaltigt.

Auf dem Heimweg entführt

Das Mädchen sei auf dem Heimweg vom Angeklagten in seinem Auto mitgenommen worden. Statt nach Hause sei er in einen Wald gefahren, habe sie mehrmals vergewaltigt und dann dort zurückgelassen. Dem Kind habe er mit Strafe gedroht, falls es ihn bezichtigen sollte.

Da die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen ist, wird nur wenig über die Version des Angeklagten bekannt werden. Angaben seines Anwalts Jacques Barillon lassen durchblicken, dass der heute 59-jährige Mann und frühere Laienrichter die am weitesten zurückliegenden Taten gestanden hat, die jüngeren Datums aber leugnet.

Vergewaltigung ist grundsätzlich nach 15 Jahren verjährt. Die Frist kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden. Sind die Opfer zur Tatzeit Kinder, läuft die Frist erst mit dem abgeschlossenen 25. Altersjahr des Opfers aus.

Aufgedeckt wurde der Fall im April 2004. Die Tochter seiner zweiten Frau hatte in der Schule im Rahmen der Sexualkunde erklärt, dass sie täglich mit der Pferdepeitsche geschlagen werde. Umgehend war eine Untersuchung eröffnet worden. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren Gefängnis.

(kst/sda)

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