Verhandlungen um Ausdehnung der Personenfreizügigkeit blockiert

publiziert: Mittwoch, 3. Dez 2003 / 19:20 Uhr

Brüssel - Die Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU-Beitrittsstaaten haben sich festgefahren. Die EU lehnt die von der Schweiz geforderten Übergangsfristen nach wie vor ab.

Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über die Personenfreizügigkeit gestalten sich schwierig.
Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über die Personenfreizügigkeit gestalten sich schwierig.
Zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn EU-Beitrittsländer hat zwischen der Schweiz und der EU die fünfte Verhandlungsrunde stattgefunden. Statt weiterer Beratungen über ein Übergangsregime blieb es aber beim Meinungsaustausch, wie der Schweizer Delegationsleiter Dieter Grossen sagte.

Grund sei die harte Haltung der EU-Staaten: Die EU-Kommission habe die Mitgliedstaaten am Vorabend konsultiert, und diese hätten sich gegen eine unterschiedliche Behandlung von alten und neuen EU-Ländern durch die Schweiz gestellt.

In der Folge sei ein Meinungsaustausch auf der Grundlage der Hypothese eines Übergangsregimes geführt worden. Es habe sich aber nicht mehr um Verhandlungen im eigentlichen Sinn gehandelt.

Die Schweiz übergab der EU-Kommission darauf eine schriftliche Unterlage, in der auf die Vorteile von Fristen für die EU-Staaten verwiesen wird. Laut Grossen will die EU-Kommission nun die Mitgliedstaaten darüber am Donnerstag orientieren.

Grossen hält es indes für wahrscheinlich, dass nicht so sehr ein Problem zwischen der EU und der Schweiz vorliege. Hintergrund könnte vielmehr die Befürchtung von EU-Staaten sein, ein Präjudiz für andere Drittländer zu schaffen.

Die Schweiz will den freien Personenverkehr mit den neuen EU-Ländern erst nach Übergangsfristen und schrittweise einführen. Dabei will sie nicht schlechter gestellt werden als die alten EU-Staaten, von denen bereits einige nationale Übergangsmassnahmen zum Schutz ihres Arbeitsmarktes beabsichtigen.

Die EU möchte demgegenüber für die Beitrittsländer die schon laufenden Übergangsfristen des bestehenden Abkommens mit der Schweiz anwenden. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 15. Januar 2004 in Bern vorgesehen.

(tr/sda)

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