Verkehrsrowdy mit Blaulicht vor Bundesgericht erfolglos

publiziert: Donnerstag, 30. Apr 2009 / 12:37 Uhr

Aarau/Lausanne - Ein Aargauer Polizist hat bei seiner wilden Verfolgung eines Motorradfahrers die Grenzen des Erlaubten überschritten. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Beamten wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung bestätigt.

Das mobile Blaulicht hatte er nur auf dem Armaturenbrett befestigt.
Das mobile Blaulicht hatte er nur auf dem Armaturenbrett befestigt.
Der Polizist hatte an einem Maimorgen vor vier Jahren auf der Autobahn mit einem zivilen Polizeifahrzueg die Verfolgung eines Motorradfahrers aufgenommen. Der Töfflenker war offenbar einem anderen Wagen zu dicht aufgefahren und hatte rechts überholt.

Bei der Verfolgung war der Polizist seinerseits einem vor ihm fahrenden Auto viel zu nahe aufgesessen und war zeitweise mit 186 anstatt der erlaubten 120 Stundenkilometer unterwegs gewesen. Das mobile Blaulicht hatte er nur auf dem Armaturenbrett befestigt.

Das Aargauer Obergericht verurteilte den Beamten für seine ungestüme Aktion im vergangenen November wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von sechs Tagessätzen à 170 Franken und 200 Franken Busse.

Als Beweis dienten Videoaufnahmen, die aus dem Polizeifahrzeug gemacht worden waren. Vor den Lausanner Richtern hatte der Polizist den Standpunkt vertreten, dass er sich auf einer dringlichen Dienstfahrt befunden habe und deshalb ungestraft bleiben müsse.

(smw/sda)

milde!!!
na aber hallo......so ein mildes urteil für einen polizei-raser?? aber ist ja schon klar...DIE POLIZEI HAT JA IMMER RECHT, IST IMMER IM RECHT....und wehe man sagt mal was negatives.....mit anderen worten: WENN DIE POLIZEI WAS VERBOTENES TUT.....EINFACH NUR MIT DEM KOPF NICKEN UND JAAAA SAGEN!!! finde ich voll daneben!!
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