Rückkehr nach Sri Lanka

Verschärfte Asylpraxis für Tamilen

publiziert: Donnerstag, 3. Nov 2011 / 17:19 Uhr
Tamilen aus Sri Lanka dürfen wieder in ihr Land zurück.
Tamilen aus Sri Lanka dürfen wieder in ihr Land zurück.

Bern - Abgewiesene Asylsuchende aus Sri Lanka dürfen künftig auch wieder in den Osten und teilweise in den Norden des Landes zurückgeschickt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesamt für Migration (BFM) im März eingeleitete Praxisänderung bestätigt.

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Nach Ansicht des Gerichts hat sich die allgemeine Sicherheitslage im Land seit Beendigung des militärischen Konflikts zwischen der sri-lankischen Armee und den Tamil Tigers (LTTE) im Jahr 2009 erheblich verbessert und stabilisiert.

Ausnahme Vanni-Gebiet

Von der LTTE, welche seit 1983 für die Unabhängigkeit des von Tamilen dominierten Ostens und Nordens gekämpft hatte, würden keine Verfolgungshandlungen mehr ausgehen. Der Vollzug von Wegweisungen sei deshalb entsprechend der vom Bundesamt für Migration (BFM) schon im letzten März eingeleiteten Praxisänderung anzupassen.

Konkret bedeutet dies laut Gericht, dass der Vollzug von Wegweisungen in das gesamte Gebiet der Ostprovinz grundsätzlich zumutbar ist. Das Gleiche gelte für die Nordprovinz mit Ausnahme des Vanni-Gebiets. Allerdings sei dabei die Zumutbarkeit einer Rückkehr im Einzelfall zurückhaltend zu beurteilen.

Verschlechterte Menschenrechtslage

Insbesondere bei Personen, die den Norden vor langer Zeit verlassen hätten, sei zu prüfen, ob ein tragfähiges Beziehungsnetz bestehe, das Existenzminimum gesichert und eine Wohnmöglichkeit vorhanden sei. Bei Personen aus dem Vanni-Gebiet sei zu untersuchen, ob in anderen Landesteilen eine Aufenthaltsalternative bestehe.

Grundsätzlich zumutbar sei die Rückkehr für Personen, die aus dem übrigen Staatsgebiet Sri Lankas stammen würden. Im Gegensatz zur Sicherheitslage hat sich nach Ansicht des Gericht allerdings die allgemeine Menschenrechtslage im Land verschlechtert, namentlich bezüglich der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit.

Oppositionelle als Staatsfeinde

Politische Oppositionelle würden seitens der Regierung als Staatsfeinde betrachtet und müssten mit entsprechender Verfolgung rechnen. Einer erhöhten Verfolgungsgefahr seien auch kritisch auftretende Medienschaffende ausgesetzt, sowie Menschenrechtsaktivisten und regimekritische NGO-Vertreter.

(bg/sda)

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Familienhaftung
Familiennachzug abschaffen und Sippenhaft einführen.
Das würde sehr viele Probleme lösen.
Auch ich bin
gegen den Familiennachzug. Vor allem deshalb, weil sich Menschen, auch wenn sie hier in der Schweiz unterdessen einigermassen eingelebt haben, nicht gegen den Einfluss ihrer nachgezogenen Grossfamilie wehren können.

Was das heisst, erleben die Deutschen mit den Türken.

Ein junger Mann oder ein junges Mädchen kann in Deutschland aufgewachsen sein und sich in D heimisch fühlen. Sobald die Zwangsheirat mit einer Türkin bzw. einem Türken aus dem hintersten Anatolien vollzogen und die Familie in D zusammengeführt ist, wird der Druck der Tradition aus den Bergen Ostanatoliens übermächtig. Dazu kommen mangelnde oder besser gesagt fehlende Deutschkentnisse der Neuen. Das führt dazu dass die Kinder dieser Verbindung wieder bei Null beginnen. Da die Grossfamilie unterdessen geschlossen in D in ihrer eigenen Parallelwelt lebt und alles Nichttürkische und Nichtislamische ablehnt, hat das Kind schon mal sehr schlechte Startbedingungen.
Das führt dazu, dass Türken in D auch in vierter Generation keine Deutschen sind, sondern Türken, die gebrochen Deutsch sprechen.

Was die Tamilen in der Schweiz angeht.
Chanel 4 in England berichtet über die letzten Monate des Krieges Sri Lanke gegen die Tamil Tigers.
Die letzten UN Beobachter wurden von Sri Lanka gebeten, das Gebiet zu verlassen, da man nicht für ihre Sicherheit garantieren könne. Gleichzeitig hat man alle Tamilen in sogenannte Schutzzonen befohlen, wo die Zivilisten in Sicherheit seien.
Kaum waren die letzten UN Beobachter weg, beschoss man die Schutzzonen mit Artillerie und schweren Waffen. 40'000 Frauen, Kinder und Männer wurden ermordet.

Das Asyl, das die Tamilen in der Schweiz erhalten haben, war meines Erachtens mehr als gerechtfertigt.
Wir haben
genug gelacht! Mit dem Familiennachzug der bereits hier anwesenden Tamilen (und auch anderen) die bereits auch über den CH-Pass verfügen wird die Zuwanderung auch hier weiter zunehmen. Da braucht man sich gar nichts vorzumachen. Schon gar nicht der Bevölkerung vorgaukeln zu müssen man hätte mit diesem unbrauchbaren und unbeholfenem Urteil des BVG die Kontrolle über die Migration auch nur annähernd wieder zurückerhalten.
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