Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht

Verspätete Umsetzung der Homo-Ehe: Klage gegen Bayern

publiziert: Dienstag, 31. Jul 2001 / 12:17 Uhr

Karlsruhe - Bayern setzt das Gesetz zur sogenannten Homo-Ehe verspätet um. Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verzögerung befassen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass ein entsprechender Eilantrag einer Betroffenen in Karlsruhe eingegangen sei.

Die Karlsruher Richter hatten vor kurzem den Weg zum planmäßigen In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. August freigemacht. Die Richter lehnten einen Eilantrag Bayerns und Sachsens gegen die Homo-Ehe ab.

Als einziges Bundesland will Bayern homosexuellen Paaren nun nicht bereits am 1. August ermöglichen, einen eheähnlichen Lebensbund zu schliessen. Nach dem Zeitplan des Freistaats soll dies frühestens im Herbst möglich sein. Die Begründung: Das entsprechende Landesgesetz über die Umsetzung werde erst nach der Sommerpause veranschiedet.

Ausserdem sollen Homosexuelle in Bayern den Bund fürs Leben nicht vor dem Standesamt schliessen dürfen, sondern nur vor einem Notar. Damit will Bayern die Unterschiede zwischen der herkömmlichen Ehe zwischen Mann und Frau und der homosexuellen Lebensgemeinschaft unterstreichen.

(sk/news.ch)

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