Verteidiger verlangt Freispruch für Otto G. Loretan

publiziert: Mittwoch, 29. Okt 2003 / 14:03 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 29. Okt 2003 / 14:20 Uhr

Susten - Beim Leukerbad-Strafprozess vor dem Kreisgericht Oberwallis hat der Verteidiger Freispruch für Otto G. Loretan verlangt. Dem früheren Gemeindepräsidenten von Leukerbad sei strafrechtlich kein Verschulden nachzuweisen.

Der frühere Gemeindepräsident von Leukerbad, Otto G. Loretan hat einen guten Verteidiger: Fünf Stunden Plädoyer.
Der frühere Gemeindepräsident von Leukerbad, Otto G. Loretan hat einen guten Verteidiger: Fünf Stunden Plädoyer.
In seinem fast fünfstündigen Plädoyer zerpflückte der Verteidiger Loretans die Anklageschrift als eine Wertung von Fakten, deren Schlussfolgerungen nicht aufgingen. In der strafrechtlichen Bewältigung des Leukerbad-Debakels werde der König von Leukerbad zum allseitigen Prügelknaben, auf den alle mit dem Finger zeigten.

Der Staatsanwalt hatte am Dienstag für Loretan eine sechsjährige Zuchthausstrafe gefordert. Für den mitangeklagten Architekten forderte die Anklage viereinhalb Jahre Zuchthaus.

(fest/sda)

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