Verteidigung fordert Freispruch für Lumengo

publiziert: Donnerstag, 11. Nov 2010 / 07:25 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 11. Nov 2010 / 13:10 Uhr
Berner SP-Nationalrat Lumengo steht wegen Wahlfälschung vor Gericht.
Berner SP-Nationalrat Lumengo steht wegen Wahlfälschung vor Gericht.

Biel - Die politische Laufbahn des Berner SP-Nationalrats Ricardo Lumengo steht auf Messers Schneide. Vor dem Gericht in Biel forderte der Staatsanwalt eine bedingte Geldbusse wegen Wahlfälschung. Lumengos Verteidiger plädierte auf Freispruch.

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Die zuständige Einzelrichterin des Gerichtskreises II Biel-Nidau will das Urteil um 16.30 Uhr eröffnen. Im Falle einer Verurteilung will die bernische SP ihren Nationalrat zum sofortigen Rücktritt auffordern.

Das Verfahren dreht sich um 44 Wahlzettel, die bei der bernischen Grossratswahl 2006 den Weg ins Stimmbüro fanden und allesamt Lumengos Handschrift trugen. Lumengo beteuerte vor Gericht erneut, er habe nur einigen seiner potenziellen Wähler das Wahlprozedere erklären wollen.

Ausgefüllt und verteilt

Zu diesem Zweck habe er Beispiel-Wahlzettel ausgefüllt und verteilt - offenbar in mindestens 44 Fällen, wie ein graphologisches Gutachten ergab. Die Wähler - zumeist Immigranten mit geringen staatsbürgerlichen Kenntnissen - hätten dann gleich diese Beispiel-Zettel ins Couvert gesteckt.

Dass Lumengo nicht betrügen wollte, zeigt sich nach Darstellung seines Verteidigers André Gossin daran, dass 42 der 44 Wahlzettel ungültig erklärt werden mussten. In den meisten Fällen war der Stimmausweis nicht unterschrieben.

Hätte Lumengo wirklich eine Wahlfälschung beabsichtigt, wäre ihm dies als Jurist und Politiker auch gelungen, befand Gossin. «Doch er wollte den Leuten nur helfen.» Ausserdem habe er ihnen ausdrücklich gesagt, dass sie den Wahlzettel selber ausfüllen müssten.

«Wahlfälschung in Kauf genommen»

Anders beurteilt Staatsanwalt Pascal Flotron den Fall. Zwar handle es sich nicht um einen Wahlbetrug von enormem Ausmass, räumte er ein. Doch «44 Wahlzettel sind nicht nichts». Und gerade ein Jurist und Politiker wie Lumengo hätte sich bewusst sein müssen, dass er eine Form von Wahlfälschung zumindest in Kauf nehme.

Lumengo sei deshalb zu einer Geldbusse von zehn Tagessätzen à 110 Franken zu verurteilen, forderte der Staatsanwalt im voll besetzten Gerichtssaal. Die Busse sei bedingt auf drei Jahre auszusprechen.

Der 48-jährige Lumengo sagte abschliessend, er sei sich bewusst, dass er einen Fehler begaben habe. Ein Betrüger sei er aber nicht. Ob er im Fall einer Verurteilung aus freien Stücken zurücktritt, liess Lumengo offen. Lumengo ist seit 2007 der erste dunkelhäutige Nationalrat der Schweiz.

(ade/sda)

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Interessante Zahl...
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