«Inakzeptabel und populistisch»

Verteidigung will Urteil anfechten

publiziert: Donnerstag, 24. Mrz 2016 / 17:20 Uhr
Wenn nötig werden die Verteidiger bis an den europäischen Menschenrechtshof weiterziehen. (Symbolbild)
Wenn nötig werden die Verteidiger bis an den europäischen Menschenrechtshof weiterziehen. (Symbolbild)

Renens VD - Der Mann, der 2013 die junge Frau Marie getötet hat, ist zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen den Wiederholungstäter die Höchststrafe. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

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Das Strafgericht in Renens VD stellte eine erdrückende Schuld des Angeklagten fest. «Es gibt keine entlastenden Elemente. Der Angeklagte ist voll schuldfähig», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Donnerstag.

Der Angeklagte wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt.

Strengste Sanktion im Strafrecht

In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Nach seiner Festnahme führte er die Polizei selbst zur Leiche. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe im Hausarrest.

Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Die lebenslängliche Verwahrung ist die strengste Sanktion, die es im schweizerischen Strafrecht gibt. Die Chancen auf eine bedingte Entlassung sind bei dieser Massnahme äusserst gering. Anders als die ordentliche Verwahrung wird die lebenslängliche nicht regelmässig überprüft.

Bei einer lebenslänglichen Verwahrung im Sinne der 2004 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Verwahrungsinitiative steht eine bedingte Entlassung erst zur Diskussion, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse für die wirksame Behandlung von Straftätern vorliegen.

Antrag der Anklage gefolgt

Mit dem Strafmass folgte das Gericht den Anträgen des Waadtländer Oberstaatsanwalts Eric Cottier. Er hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Verwahrung im Sinne der Verwahrungsinitiative gefordert.

Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier begrüsste dieses erste Urteil zu einer lebenslänglichen Verwahrung in seinem Kanton. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft habe sich in der Vergangenheit zurückhaltend mit dieser Massnahme gezeigt, bis ein Fall komme, der diese Sanktion wirklich verlange.

Auch der Anwalt der Familie von Marie zeigte sich zufrieden. Das Urteil enthalte die lebenslängliche Freiheitsstrafe und die lebenslängliche Verwahrung und sei damit umfassend im Sinne der Zivilkläger, sagte er. Das Urteil sei sehr gut begründet und dürfte seiner Ansicht nach von den weiteren Instanzen bestätigt werden.

«Wenn nötig bis nach Strassburg»

Die Verteidiger dagegen werden das Urteil anfechten. Das Gericht habe ein «inakzeptables und populistisches» Urteil gefällt, sagte der Verteidiger Loïc Parein beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Renens VD den Medien.

Das Gericht habe sich nicht vom Willen der Öffentlichkeit absetzen können, fügte die Anwältin Yaël Hayat hinzu, die ebenfalls den Verurteilten vertritt. Sie kündigte umgehend einen Weiterzug an, wenn nötig «bis nach Strassburg» an den europäischen Menschenrechtshof.

(arc/sda)

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