Verurteilte Mörder erneut vor Gericht

publiziert: Donnerstag, 21. Okt 2004 / 12:04 Uhr

Bern - Im November 2001 töteten drei junge Männer und eine Frau in Münsingen BE kaltblütig und ohne klares Motiv einen 21-jährigen Mann aus dem Emmental. Bis am Freitag entscheidet das Berner Obergericht, ob es bei den Zuchthausstrafen von 11 bis 15 Jahren bleibt.

Wird das Berner Obergericht die Urteile revidieren?
Wird das Berner Obergericht die Urteile revidieren?
Seit Donnerstag stehen die gleichen vier jungen Erwachsenen vor dem Berner Obergericht, die vom Kreisgericht Bern-Laupen vor Jahresfrist wegen Mordes oder Gehilfenschaft zu Mord zu 11 bis 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden waren.

Der 20-jährige Todesschütze F. war zu 15 Jahren verurteilt worden, die 21-jährige, psychisch schwer gestörte B., die den Auftrag zum Mord gab, zu 14 Jahren. Der ebenfalls 21-jährige K. erhielt wegen Gehilfenschaft 11 Jahre, der 21-jährige S., der das Opfer dem Schützen vor die Waffe lieferte, 14 Jahre.

Ans Obergericht weitergezogen haben das Urteil die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung.

Zu tiefe Strafen?

Die psychiatrischen Gutachten hätten S. als voll zurechnungsfähig bezeichnet, bei den übrigen Verurteilten hätten sie nur eine leichte Verminderung der Zurechnungsfähigkeit festgestellt. Vor diesem Hintergrund seien die Strafen in allen Fällen zu tief ausgefallen, begründete der Staatsanwalt seinen Weiterzug.

Die Verteidiger der Männer stellten sich auf den Standpunkt, das Kreisgericht habe ihren Mandanten zu Unrecht die Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt verweigert. Der Verteidiger der Frau will das Urteil überprüfen lassen, weil das Strafmass aus seiner Sicht zu hoch ausgefallen ist.

Die Plädoyers vor dem Obergericht finden am Donnerstag statt, das Urteil wird am Freitag eröffnet.

(rp/sda)

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