Verurteilung von Walker wegen sexueller Belästigung bestätigt

publiziert: Donnerstag, 11. Sep 2003 / 22:36 Uhr

Zürich - Rolf Walker, ehemaliger Zürcher Kantonspolizist und verhinderter Solothurner Polizeichef, bleibt wegen sexueller Belästigung verurteilt: Seine Nichtigkeitsbeschwerde wies das Zürcher Obergericht ab. Nun geht der Fall an das Bundesgericht.

Im Entscheid vom letzten April sah es das Bezirksgericht als erwiesen an, dass Walker eine Arbeitskollegin sexuell belästigt haben soll. Deswegen wurde der 44-Jährige zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Walker bestritt stets jegliche Schuld.

Er reichte beim Zürcher Obergericht eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, welche anfangs September vollumfänglich abgewiesen wurde. Eine entsprechende Meldung des Tages-Anzeiger vom Donnerstag bestätigte die dritte Strafkammer des Obergerichts auf Anfrage.

Die Verurteilung wegen sexueller Belästigung will Walker aber nicht akzeptieren. Nach dem Entscheid des Obergerichts werde er eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht einreichen, erklärte der Rechtsanwalt von Walker, Ueli Vogel-Etienne.

Die Affäre hatte Walker vor einem Jahr die Stelle als Polizeikommandant der Stadt Solothurn gekostet. Nachdem die Vorwürfe der früheren Arbeitskollegin aus Zürich publik geworden waren, wurde Walker noch vor Stellenantritt vom Amt suspendiert.

Im Fall Walker laufen noch mehrere Verfahren, die der Betroffene selber angestrengt hat. Beispielsweise reichte er eine Strafanzeige gegen Kaderleute der Zürcher Kantonspolizei ein: Walker wirft ihnen vor, zu seinen Lasten das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

Schliesslich ist eine Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht hängig. Dabei geht es um die Freistellung Walkers bei der Kantonspolizei Zürich zwei Wochen vor seinem letzten Arbeitstag in Zürich. Walker arbeitet heute als Gemeindeschreiber im Fricktal.

(bsk/sda)

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