Verwahrter Sexualstraftäter als Tatverdächtiger

publiziert: Dienstag, 31. Jan 2006 / 17:19 Uhr / aktualisiert: Freitag, 3. Feb 2006 / 11:38 Uhr

Bern - Ein verwahrter 39-jähriger Sexualstraftäter wird verdächtigt, eine Prostituierte in der Stadt Bern zum Oralverkehr gezwungen zu haben.

Der Tatverdächtige befand sich wegen früherer Sexualdelikte in Verwahrung.
Der Tatverdächtige befand sich wegen früherer Sexualdelikte in Verwahrung.
Der Tatverdächtige befand sich wegen früherer Sexualdelikte seit rund sechs Jahren in Verwahrung im Massnahmenzentrum St. Johannsen in Le Landeron. Für den Strafvollzug sind die Freiburger Behörden zuständig.

Laut Thomas Frytag, Leiter Amt für Strafvollzug Kanton Freiburg, hatte der Mann im Rahmen seines fortgeschrittenen Strafvollzugs eine Urlaubsbewilligung, wie er auf Anfrage sagte.

Er hätte allerdings einer Person aus seinem näheren privaten Umfeld begleitet werden sollen. Wieso die Begleitperson den Mann allein durch Bern ziehen liess, sei Gegenstand der noch laufenden Untersuchung.

Zu optimistische Prognose?

Die Art und den Umfang der Ausgangsbewilligung hätten die zuständigen Behörden auf ein neu vorliegendes Gutachten sowie auf die Therapieberichte abgestützt. Dem Mann seien seit rund einem Jahr - aufgrund der gestellten positiven Prognose - Urlaube gewährt worden.

Es sei schwierig zu sagen, ob die zuständige Kommission eine zu optimistische Progonose gestellt habe, schliesslich befinde man sich bei Sexualstraftätern im Bereich der Psychiatrie.

Er habe keine Kenntnis davon, dass eine Administrativuntersuchung gegen das Amt für Strafvollzug eingeleitet worden wäre. Aus seiner Sicht gibt es wegen des Vorfalls keinen Anlass die bewährten Abläufe neu zu überprüfen. Obschon auf Bundesebene mit der lebenslänglichen Verwahrung eine Verschärfung geplant sei, müsse man im Strafvollzug wohl mit rückfälligen Tätern leben müssen, meinte Freytag.

Mit einem Messer bewaffnet

Der Mann zwang die Prostituierte im Mai 2005 zum Oralverkehr, indem er ihr ein Messer an den Hals hielt. Die Frau konnte ihn mit einem Pfefferspray in die Flucht schlagen und blieb unverletzt. Der Mann bestreitet die Tat. Er wird sich wegen sexueller Nötigung vor dem Richter verantworten müssen.

Wegen seinem Verstoss gegen die Urlaubsauflagen wurde der Mann in den engeren Strafvollzug rückversetzt.

(smw/sda)

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