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Gefängnisstrafen und Geldbussen für Mediziner
Vevey: Zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
publiziert: Freitag, 12. Jan 2001 / 16:31 Uhr
Vevey - Das Strafgericht in Vevey VD hat am Freitag zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Gefängnisstrafen von einem bzw. zwei Monaten verurteilt. 1994 verstarb einer ihrer Patienten an den Folgen einer Operation am Schlüsselbein.
Für das Gericht haben die beiden, ein Chirurg und ein
Assistenzarzt, eine «schuldhafte Unvorsichtigkeit» begangen. Ihr
fehlerhaftes Verhalten und ein Übermass an Vertrauen sei am Anfang
des Hinschieds des Patienten gestanden.
Das Opfer, ein 14-jähriger Jugendlicher, wurde am 29. August 1994 in Montreux operiert. Dabei fixierte der Assistenzarzt zwei Metalldrähte am gebrochenen Schlüsselbein. Der Eingriff ist heikel, da er in unmittelbarer Nähe vitaler Organe, insbesondere der Aorta, durchgeführt wird.
Anfangs November beklagte sich der Jugendliche über Schmerzen im Brustkorb und Atembeschwerden, worauf er sich an einem Abend in die Notfallaufnahme des Spitals in Aigle begab. Dort verstarb er am Morgen danach. Die Autopsie ergab, dass einer der Drähte die Aorta durchstossen hatte, was zu einer inneren Blutung führte.
Heikler Eingriff
Für das Gericht, das sich auf verschiedene Expertenberichte abstützte, muss ein solch heikler Eingriff durch einen Chefarzt und nicht durch einen Assistenten durchgeführt werden. Zudem war die Drähte zu lang und schlecht gerichtet. Das Gericht hielt aber die These einer eventuellen «Wanderung» der Drähte nicht aufrecht.
Gemäss einem Experten sollten solche Drähte im Prinzip nach sechs Wochen entfernt werden. Der Chefarzt akzeptierte jedoch anfangs November 1994 den Verschiebungswunsch des Jugendlichen und legte den Termin für den Eingriff auf den 25. November fest. Der Patient verstarb vorher.
Vorsichtsregeln verletzt
Der Patient hatte sich nach der Operation wenig geschont: noch am Vorabend seines Hinschieds spielte er Basketball. Bereits zehn Tage nach der Operation war er offenbar in Rollschuhen und ohne orthopädisches Stützgilet beim Arzt erschienen. Das Gericht relativierte aber die geringe Disziplin des Jugendlichen.
Vielmehr werteten die Richter die Verletzung von Vorsichtsregeln seitens der Angeklagten als Grund für den Tod des jungen Mannes. Beide Ärzte wurden nebst den Gefängnisstrafen, für die eine zweijährige Bewährungsfrist gilt, zu Busse von 6000 bzw. 2000 Franken und zur Zahlung einer Genugtuungssumme von 35 000 Franken verurteilt. Gerichts- und Anwaltkosten der Mutter des Opfers gehen ebenfalls zu ihren Lasten.
Das Opfer, ein 14-jähriger Jugendlicher, wurde am 29. August 1994 in Montreux operiert. Dabei fixierte der Assistenzarzt zwei Metalldrähte am gebrochenen Schlüsselbein. Der Eingriff ist heikel, da er in unmittelbarer Nähe vitaler Organe, insbesondere der Aorta, durchgeführt wird.
Anfangs November beklagte sich der Jugendliche über Schmerzen im Brustkorb und Atembeschwerden, worauf er sich an einem Abend in die Notfallaufnahme des Spitals in Aigle begab. Dort verstarb er am Morgen danach. Die Autopsie ergab, dass einer der Drähte die Aorta durchstossen hatte, was zu einer inneren Blutung führte.
Heikler Eingriff
Für das Gericht, das sich auf verschiedene Expertenberichte abstützte, muss ein solch heikler Eingriff durch einen Chefarzt und nicht durch einen Assistenten durchgeführt werden. Zudem war die Drähte zu lang und schlecht gerichtet. Das Gericht hielt aber die These einer eventuellen «Wanderung» der Drähte nicht aufrecht.
Gemäss einem Experten sollten solche Drähte im Prinzip nach sechs Wochen entfernt werden. Der Chefarzt akzeptierte jedoch anfangs November 1994 den Verschiebungswunsch des Jugendlichen und legte den Termin für den Eingriff auf den 25. November fest. Der Patient verstarb vorher.
Vorsichtsregeln verletzt
Der Patient hatte sich nach der Operation wenig geschont: noch am Vorabend seines Hinschieds spielte er Basketball. Bereits zehn Tage nach der Operation war er offenbar in Rollschuhen und ohne orthopädisches Stützgilet beim Arzt erschienen. Das Gericht relativierte aber die geringe Disziplin des Jugendlichen.
Vielmehr werteten die Richter die Verletzung von Vorsichtsregeln seitens der Angeklagten als Grund für den Tod des jungen Mannes. Beide Ärzte wurden nebst den Gefängnisstrafen, für die eine zweijährige Bewährungsfrist gilt, zu Busse von 6000 bzw. 2000 Franken und zur Zahlung einer Genugtuungssumme von 35 000 Franken verurteilt. Gerichts- und Anwaltkosten der Mutter des Opfers gehen ebenfalls zu ihren Lasten.
(kil/sda)
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