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Mehr kurze Aufenthalte wegen nicht bezahlter Bussen
Viele Algerier neu in Schweizer Gefängnissen
publiziert: Montag, 29. Sep 2014 / 14:33 Uhr
Insgesamt 9584 Personen wurden im vergangenen Jahr in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen.
Bern - In der Schweiz hat die Zahl der kurzen Freiheitsstrafen kaum abgenommen. Ein Grund ist, dass immer häufiger Geldstrafen und Bussen nicht bezahlt werden. Insgesamt stellen nach den Schweizern die Algerier die grösste Gruppe in den Vollzugsanstalten unter den Neuinhaftierten.
2 Meldungen im Zusammenhang
Weiterführende Links zur Meldung:
Freiheitsentzug, Strafvollzug - Daten, Indikatoren
Vollzug von Sanktionen: Kennzahlen
bfs.admin.ch
Dies ist Daten zu entnehmen, die das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag veröffentlichte.
Die Geldstrafen waren 2007 eingeführt worden, um den Strafvollzug von den vielen kurzen Freiheitsstrafen zu entlasten. Weil das neue System bei den Vollzugsbehörden und in der Öffentlichkeit auf Kritik stiess, wird es bereits wieder revidiert. Die Revision ist derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Die kurzen Strafen haben mit dem neuen System indes kaum abgenommen. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass immer häufiger Geldstrafen und Bussen nicht bezahlt werden. 2013 mussten rund ein Drittel jener, die eine Freiheitsstrafe antraten, ins Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlt hatten.
Gefängnis als Ersatzstrafe
Insgesamt 9584 Personen wurden im vergangenen Jahr in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen. Bei 1358 Personen war der Grund der Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Diese müssen Täter absitzen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben. Bei 2841 Personen wurde eine Busse nach kantonalem Gesetz in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Ersatzfreiheitsstrafen und umgewandelten Bussen hatten ab 2008 markant zugenommen.
Mehr Verstösse gegen das Ausländergesetz
Die kurzen Gefängnisstrafen sind in den letzten Jahren aber auch deshalb nicht zurückgegangen, weil die Verstösse gegen das Ausländergesetz zugenommen haben, die oft zu kurzen Freiheitsstrafen führen. Von 10'794 Verstössen im Jahr 2008 ist die Zahl auf 16'849 im Jahr 2012 gestiegen.
Im vergangenen Jahr dauerten Gefängnisaufenthalte im Durchschnitt 152 Tage, doch war die Hälfte der Strafen kürzer als 47 Tage. 4120 Personen verliessen das Gefängnis bereits nach weniger als einem Monat, 2059 nach einer Dauer zwischen einem und drei Monaten.
Algerier als grösste Ausländergruppe
Das BFS schlüsselt die Gefängniseinweisungen auch nach Staatszugehörigkeit auf. Je rund 30 Prozent sind Personen aus der Schweiz, aus Europa und aus Afrika. Von den 2013 insgesamt 9584 eingewiesenen Personen waren 2752 Schweizer Staatsangehörige und 6831 Ausländer.
In der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer stammten die meisten aus Algerien (706), gefolgt von Tunesien (464), Rumänien (402), Serbien (356), Nigeria (337), Marokko (279), Albanien (264), Italien (263), Kosovo (232), Guinea (226), Frankreich (215), Portugal (196), Deutschland (164) und der Türkei (159).
Rückfällige Diebe
Altersmässig machen Personen zwischen 25 und 34 Jahren die grösste Gruppe aus (3648 Personen), gefolgt von den unter 25-Jährigen, den Personen zwischen 35 und 44 Jahren und den über 44-Jährigen.
Von den 1462 im Jahr 2009 aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassenen Schweizerinnen und Schweizern wurden innerhalb von drei Jahren 41 Prozent mindestens ein weiteres Mal wegen eines Vergehens oder Verbrechens erneut verurteilt. Eine hohe Rückfallrate mit 63 Prozent wiesen jene auf, die wegen eines Diebstahls verurteilt worden waren.
Die Geldstrafen waren 2007 eingeführt worden, um den Strafvollzug von den vielen kurzen Freiheitsstrafen zu entlasten. Weil das neue System bei den Vollzugsbehörden und in der Öffentlichkeit auf Kritik stiess, wird es bereits wieder revidiert. Die Revision ist derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Die kurzen Strafen haben mit dem neuen System indes kaum abgenommen. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass immer häufiger Geldstrafen und Bussen nicht bezahlt werden. 2013 mussten rund ein Drittel jener, die eine Freiheitsstrafe antraten, ins Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlt hatten.
Gefängnis als Ersatzstrafe
Insgesamt 9584 Personen wurden im vergangenen Jahr in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen. Bei 1358 Personen war der Grund der Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Diese müssen Täter absitzen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben. Bei 2841 Personen wurde eine Busse nach kantonalem Gesetz in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Ersatzfreiheitsstrafen und umgewandelten Bussen hatten ab 2008 markant zugenommen.
Mehr Verstösse gegen das Ausländergesetz
Die kurzen Gefängnisstrafen sind in den letzten Jahren aber auch deshalb nicht zurückgegangen, weil die Verstösse gegen das Ausländergesetz zugenommen haben, die oft zu kurzen Freiheitsstrafen führen. Von 10'794 Verstössen im Jahr 2008 ist die Zahl auf 16'849 im Jahr 2012 gestiegen.
Im vergangenen Jahr dauerten Gefängnisaufenthalte im Durchschnitt 152 Tage, doch war die Hälfte der Strafen kürzer als 47 Tage. 4120 Personen verliessen das Gefängnis bereits nach weniger als einem Monat, 2059 nach einer Dauer zwischen einem und drei Monaten.
Algerier als grösste Ausländergruppe
Das BFS schlüsselt die Gefängniseinweisungen auch nach Staatszugehörigkeit auf. Je rund 30 Prozent sind Personen aus der Schweiz, aus Europa und aus Afrika. Von den 2013 insgesamt 9584 eingewiesenen Personen waren 2752 Schweizer Staatsangehörige und 6831 Ausländer.
In der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer stammten die meisten aus Algerien (706), gefolgt von Tunesien (464), Rumänien (402), Serbien (356), Nigeria (337), Marokko (279), Albanien (264), Italien (263), Kosovo (232), Guinea (226), Frankreich (215), Portugal (196), Deutschland (164) und der Türkei (159).
Rückfällige Diebe
Altersmässig machen Personen zwischen 25 und 34 Jahren die grösste Gruppe aus (3648 Personen), gefolgt von den unter 25-Jährigen, den Personen zwischen 35 und 44 Jahren und den über 44-Jährigen.
Von den 1462 im Jahr 2009 aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassenen Schweizerinnen und Schweizern wurden innerhalb von drei Jahren 41 Prozent mindestens ein weiteres Mal wegen eines Vergehens oder Verbrechens erneut verurteilt. Eine hohe Rückfallrate mit 63 Prozent wiesen jene auf, die wegen eines Diebstahls verurteilt worden waren.
(bert/sda)
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