Vogelgrippe erreicht die Schweiz

publiziert: Sonntag, 26. Feb 2006 / 14:50 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 26. Feb 2006 / 17:17 Uhr

Bern - Die Vogelgrippe hat die Schweiz erreicht: Nach Angaben der Bundesbehörden wurde in Genf ein Gänsesäger positiv getestet.

Die verendeten Tafelenten befanden sich auf der deutsche Seite des Bodensees.
Die verendeten Tafelenten befanden sich auf der deutsche Seite des Bodensees.
12 Meldungen im Zusammenhang
Weiterführende Links zur Meldung:

Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe, Hotline.
www.bvet.admin.ch/01399/index.html?lang=de&PHPSESSID=b14985f8813a69b3b59c031ac42e5a1c

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Informationen über die Vogelgrippe (Influenza A H5N1), Hotline.
www.bag.admin.ch/infekt/vogelgrippe/d/index.htm

Zwei weitere Vogelgrippe-Fälle wurden in der Bodenseeregion direkt an der Schweizer Grenze festgestellt.

Ob es sich bei dem positiv gestesteten Fall in Genf um den hochpathogenen Virustyp H5N1 handelt, wird noch abgeklärt.

Per Kurier wurden die Proben nach Weybridge bei London ins EU- Referenzlabor geschickt, wie Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET), an einer Medienkonferenz in Bern sagte.

Keine direkte Gefahr

Der Gänsesäger war am Mittwoch praktisch mitten in der Stadt Genf beim Bootshafen gefunden worden. Er wurde zusammen mit drei weiteren toten Vögeln getestet; bei den anderen wurde der Virus nicht festgestellt. Die beiden anderen positiven Vogelgrippe-Fälle wurden im Landkreis Konstanz in Öhningen und Singen festgestellt.

Wyss und Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit, betonten erneut ausdrücklich, dass es sich um eine Tierseuche handelt. Für die Bevölkerung bestehe keine direkte Gefahr.

Keine toten Vögel berühren

Spaziergänge am See oder in der Natur seien ohne weiteres möglich. Man solle jedoch keine toten oder kranken Vögel mit blossen Händen berühren und den Fund dem Kantonstierarzt melden.

Die Verhaltensempfehlungen können auf den Websites des BVET und des BAG (www.bvet.admin.ch oder www.bag.admin.ch) eingesehen werden.

Schutz- und Überwachungszonen

In der Schweiz gilt die Stallpflicht für Geflügel seit dem 20. Februar. Um die Fundorte der infizierten Tiere herum wurden nun sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zusätzlich Schutz- und Überwachungszonen ausgeschieden.

Vogeltransporte sind nur mit Sonderbewilligung erlaubt. Bruteier, Fleisch und Geflügelfleischprodukte dürfen nicht aus der Schutzone gebracht werden.

Ingesamt sind seit Oktober letzten Jahres bis Sonntag in der Schweiz rund 100 tote Vögel untersucht worden, wie BVET-Direktor Wyss weiter sagte. Wie viele Untersuchungen derzeit noch hängig sind, konnte er nicht sagen.

(fest/sda)

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