Strahlung von Mobilfunkantennen messen und berechnen

Vollzug der Elektrosmog-Verordnung wird vereinheitlicht

publiziert: Dienstag, 20. Mrz 2001 / 21:08 Uhr

Bern - Die Elektrosmog-Verordnung soll in der ganzen Schweiz einheitlich vollzogen werden. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landsschaft (BUWAL) hat am Dienstag Instrumente vorgestellt, die dabei helfen sollen. Der Dachverband SICTA reagierte mit Kritik.

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft. Sie legt die Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunkantennen fest.

Bisher mussten die Kantone und Gemeinden die Verordnung ohne einheitliche Standards anwenden. Am Dienstag haben das BUWAL, das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung den zuständigen Behörden sowie den Mobilfunk- und WLL-Netzbetreibern und -Ausrüstern Empfehlungen zur Vereinheitlichung vorgestellt.

Messempfehlung und Standortdatenblatt

Diese zeigen auf, wie die Strahlung von Mobilfunkantennen gemessen und berechnet werden soll. So hat das BUWAL einerseits vier Messmethoden empfohlen. Damit kann bei bereits bestehenden Antennen mit 95-prozentiger Sicherheit aufgezeigt werden, ob der Grenzwert eingehalten wird.

Andererseits müssen bei geplanten Antennen die zuständigen Behörden bereits bei der Baueingabe beurteilen können, ob die NISV eingehalten wird. Dazu muss der Mobilfunkbetreiber eine Berechnung der zu erwartenden Strahlung einreichen. Das BUWAL hat ein so genanntes Standortdatenblatt erarbeitet, auf dem diese Berechnungen durchgeführt werden können.

Mit diesen Hilfsmitteln solle erreicht werden, dass die Beurteilung nach einheitlichen Methoden erfolge und die Grenzwerte der NISV mit ausreichender Sicherheit eingehalten würden, sagte Gerhard Leutert vom BUWAL am Dienstag vor den Medien in Bern. Die NISV selbst werde dabei in keiner Weise verändert.

Datenblatt in Vernehmlassung

Die Messempfehlung soll im nächsten halben Jahr in der Praxis erprobt werden. Anschliessend werden die Erfahrungen ausgewertet und der Entwurf wird gegebenenfalls angepasst.

Zum Entwurf des Standortdatenblattes können interessierte Kreise bis zum 20. Mai 2001 Stellung nehmen. Gestützt auf die Reaktionen wird das Standortdatenblatt bereinigt und als Hilfsmittel zur Anwendung empfohlen.

In der Schweiz gibt es derzeit nach Angaben des BAKOM gut 4000 Mobilfunkantennen. Um die Grundabdeckung von 50 Prozent der Bevölkerung durch UMTS zu erreichen, rechnet das Bundesamt mit einer Verdoppelung dieser Zahl.

Elektrosmog (nichtionisierende Strahlung) entsteht überall, wo elektrischer Strom fliesst und Radio- sowie Mikrowellen ausgesendet werden. Er kann schädlich oder lästig sein. Intensive Strahlung gefährdet die Gesundheit. Als nicht bewiesen gilt die Wirkung von schwacher Strahlung.

Kritik von SICTA

Der Verband der Informations- und Kommunikationstechnologie SICTA wies am Dienstag die Vorschläge des BUWAL als technisch und wirtschaftlich unrealisierbar zurück. Sie bedeuteten de facto eine Verschärfung des NISV-Vollzugs, heisst es in einem Communiqué.

Eine weitere, indirekte Herabsetzung der bereits weltweit strengsten Grenzwerte bringe mehr Antennen, schlechteren Empfang, Funklöcher, mehr Unterbrüche und geringere Erreichbarkeit für die Handybenutzer. Die Mobiltelefonie und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz würden stark behindert.

(kil/sda)

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