Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(NISV) ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft. Sie legt die
Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunkantennen fest.
Bisher mussten die Kantone und Gemeinden die Verordnung ohne
einheitliche Standards anwenden. Am Dienstag haben das BUWAL, das
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Bundesamt für
Metrologie und Akkreditierung den zuständigen Behörden sowie den
Mobilfunk- und WLL-Netzbetreibern und -Ausrüstern Empfehlungen zur
Vereinheitlichung vorgestellt.
Messempfehlung und Standortdatenblatt
Diese zeigen auf, wie die Strahlung von Mobilfunkantennen
gemessen und berechnet werden soll. So hat das BUWAL einerseits
vier Messmethoden empfohlen. Damit kann bei bereits bestehenden
Antennen mit 95-prozentiger Sicherheit aufgezeigt werden, ob der
Grenzwert eingehalten wird.
Andererseits müssen bei geplanten Antennen die zuständigen
Behörden bereits bei der Baueingabe beurteilen können, ob die NISV
eingehalten wird. Dazu muss der Mobilfunkbetreiber eine Berechnung
der zu erwartenden Strahlung einreichen. Das BUWAL hat ein so
genanntes Standortdatenblatt erarbeitet, auf dem diese Berechnungen
durchgeführt werden können.
Mit diesen Hilfsmitteln solle erreicht werden, dass die
Beurteilung nach einheitlichen Methoden erfolge und die Grenzwerte
der NISV mit ausreichender Sicherheit eingehalten würden, sagte
Gerhard Leutert vom BUWAL am Dienstag vor den Medien in Bern. Die
NISV selbst werde dabei in keiner Weise verändert.
Datenblatt in Vernehmlassung
Die Messempfehlung soll im nächsten halben Jahr in der Praxis
erprobt werden. Anschliessend werden die Erfahrungen ausgewertet
und der Entwurf wird gegebenenfalls angepasst.
Zum Entwurf des Standortdatenblattes können interessierte Kreise
bis zum 20. Mai 2001 Stellung nehmen. Gestützt auf die Reaktionen
wird das Standortdatenblatt bereinigt und als Hilfsmittel zur
Anwendung empfohlen.
In der Schweiz gibt es derzeit nach Angaben des BAKOM gut
4000 Mobilfunkantennen. Um die Grundabdeckung von 50 Prozent der
Bevölkerung durch UMTS zu erreichen, rechnet das Bundesamt mit
einer Verdoppelung dieser Zahl.
Elektrosmog (nichtionisierende Strahlung) entsteht überall, wo
elektrischer Strom fliesst und Radio- sowie Mikrowellen ausgesendet
werden. Er kann schädlich oder lästig sein. Intensive Strahlung
gefährdet die Gesundheit. Als nicht bewiesen gilt die Wirkung von
schwacher Strahlung.
Kritik von SICTA
Der Verband der Informations- und Kommunikationstechnologie
SICTA wies am Dienstag die Vorschläge des BUWAL als technisch und
wirtschaftlich unrealisierbar zurück. Sie bedeuteten de facto eine
Verschärfung des NISV-Vollzugs, heisst es in einem Communiqué.
Eine weitere, indirekte Herabsetzung der bereits weltweit
strengsten Grenzwerte bringe mehr Antennen, schlechteren Empfang,
Funklöcher, mehr Unterbrüche und geringere Erreichbarkeit für die
Handybenutzer. Die Mobiltelefonie und damit die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Schweiz würden stark behindert.
(kil/sda)