Vormundschaftsbeamter muss ins Zuchthaus

publiziert: Dienstag, 18. Mrz 2008 / 20:32 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 18. Mrz 2008 / 20:49 Uhr

Neuenburg - Das Geschworenengericht von Neuenburg hat einen Mitarbeiter der Vormundschaftsbehörde zu 7 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, zu Lasten von Mündeln wenigstens eine Million Franken veruntreut zu haben.

Der Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe.
Der Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe.
Der 58-jährige Angeklagte wurde nach der Eröffnung des Urteils in Haft genommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Vertrauen missbraucht hatte. Weiter erkannte es auf gewerbemässigen Betrug sowie auf Urkundenfälschung. Ein dickes Bündel von Indizien beweise die Schuld des Mannes.

In der Gerichtsverhandlung im Januar hatte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe an seine Adresse bestritten. Er sei zum Opfer von erdichteten Geschichten seiner Mündel sowie von Machenschaften seitens der Untersuchungsbehörden geworden.

(ht/sda)

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