Vorwürfe gegen BBL-Direktor Marchand haben sich nicht bestätigt

publiziert: Dienstag, 16. Dez 2003 / 16:35 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 16. Dez 2003 / 16:51 Uhr

Bern - Die Vorwürfe wegen Misswirtschaft und Mobbing im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sind vom Tisch. Zwei Untersuchungen entlasten BBL-Direktor Gustave Marchand. Eine Strafuntersuchung gegen ihn und zwei Mitarbeiter läuft aber noch.

Im vergangenen September war bekannt geworden, dass Mitarbeiter des Rechtsdienstes mehrfach auf Missstände im Bundesamt aufmerksam gemacht hatten. Diese hatten zu zwei Untersuchungen geführt.

Im Auftrag des Eidg. Finanzdepartements (EFD) ging ein externer Anwalt Vorwürfen wegen systematischen Mobbings nach. Zudem beauftragte die Finanzdelegation der Eidg. Räte die Eidg. Finanzkontrolle mit einer Ermittlung wegen Misswirtschaft.

Beide Untersuchungen entlasten nun Marchand und andere beschuldigte Mitarbeiter des BBL. Der externe Untersuchungsbeauftragte sei zum Ergebnis gekommen, dass die Mobbingvorwürfe gegen die Amtsleitung ungerechtfertigt seien, heisst es in einem Communiqué des EFD.

Keine Unregelmässigkeiten festgestellt hat auch die Finanzkontrolle. Aufgrund der fünf geprüften Fälle sei der Vorwurf der Misswirtschaft unzulässig, teilte die Finanzdelegation mit. Bei den Ermittlungen war es unter anderem um die Anmietung nicht benötigter Räumlichkeiten gegangen.

Die Finanzkontrolle sei aber der Ansicht, dass teilweise wirtschaftlichere Lösungen möglich gewesen wären. Die Finanzdelegation will deshalb prüfen, ob bezüglich Kredit- und Beschaffungsverfahren Präzisierungen vorgenommen werden sollen.

Noch hängig ist eine Strafanzeige gegen Marchand und zwei seiner Mitarbeiter. Die Bundesanwaltschaft (BA) habe ein Strafverfahren wegen Nötigung, Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung eröffnet, sagte BA-Sprecherin Andrea Sadecky auf Anfrage.

(bert/sda)

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