WAK kritisiert Steuerabkommen mit Frankreich
publiziert: Dienstag, 14. Aug 2012 / 20:19 Uhr
WAK-Präsident Christophe Darbellay.
WAK-Präsident Christophe Darbellay.

Bern - Das geplante neue Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich ist in der Wirtschaftskommission des Nationalrats auf harte Kritik gestossen. Die Mehrheit sieht im Abkommen, das auf französischen Druck geändert wurde, nur Vorteile für Frankreich und lehnt es ab.

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Die Wirtschaftskommission (WAK) befragte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf am Dienstag zum Abkommen und weiteren Steuerthemen. Die Schweiz und Frankreich hätten das neue Abkommen paraphiert, es sei aber vom Bundesrat noch nicht unterzeichnet worden, erklärte WAK-Präsident Christophe Darbellay nach der Sitzung.

Die Finanzministerin informierte über das Abkommen, nachdem Berichte darüber vor allem in den Westschweizer Medien hohe Wellen geworfen hatten. Es gab zwar keine Abstimmung, doch die Mehrheit der Kommission sei der Meinung, der Vertrag sei einseitig, sagte Darbellay. Die Mehrheit wolle lieber kein Abkommen als ein schlechtes.

Drohung aus Frankreich

Frankreich hatte die Neuverhandlung gefordert. Laut Darbellay drohte Frankreich am 28. Juni damit, das Abkommen einseitig zu kündigen, falls die Schweiz sich nicht auf Verhandlungen einlasse. Kurz darauf nahm der Bund Verhandlungen auf.

Mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern will es Frankreich reichen Franzosen erschweren, in der Schweiz der französischen Erbschaftssteuer auszuweichen.

Die Details zum Abkommen sind noch nicht offiziell bekannt. Durchgesickert ist jedoch, dass beispielsweise Erben von Immobilien in Frankreich künftig auch dann nach französischem Recht besteuert werden sollen, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Mehr Steuern für Franzosen

Heute bezahlen die Erben in einem solchen Fall die Erbschaftssteuern in der Schweiz - sofern der Wohnkanton überhaupt Erbschaftssteuern kennt. In jedem Fall bezahlen sie einen Bruchteil dessen, was sie dem französischen Staat abgeben müssten.

Die kantonalen Finanzdirektoren kritisierten das neue Abkommen ebenfalls, weil sie damit die Steuerhoheit der Schweiz bedroht sehen. Dennoch zeigten sie sich einverstanden mit der Revision. Aus ihrer Sicht wäre eine Kündigung des geltenden Abkommens schlimmer, da damit in der Schweiz lebende Franzosen bei Erbschaften unter Umständen doppelt besteuert würden.

Schweiz wird zum Spielball

Zum laufenden Steuerstreit mit Deutschland musste Widmer-Schlumpf den Nationalrätinnen und Nationalräten ebenfalls Auskunft geben. Die Kommission verurteile Bemühungen zum Kauf von CDs mit gestohlenen Bankdaten, sagte Darbellay.

Vor allem der SPD-Finanzminister Norbert Walter-Borjans aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen will weitere CD-Käufe nicht ausschliessen. Die Oppositionspartei SPD stellt sich gegen das Steuerabkommen mit Abgeltungssteuer mit der Schweiz.

Die Schweiz drohe zum Spielball linker und grüner Politik in Deutschland zu werden, sagte Darbellay dazu. Nach der Aussprache mit Widmer-Schlumpf zog Darbellay aber auch den Wert der angeblichen CD-Käufe in Frage. Bisher gebe es keine konkrete Aussage, wonach die Daten verwertbar wären, sagte er.

Kein Hinweis auf Abfluss

Zur Sprache kam in der Kommission auch, dass Schweizer Banken geholfen haben sollen, Geld deutscher Kunden nach Singapur zu transferieren. Für einen solchen Kapitalabfluss gebe es keine Anzeichen, sagte Darbellay. Im Gegenteil: In Singapur gehe das Volumen an deutschen Geldern eher zurück.

Im Detail rekapituliert hat die Kommission auch die Übergabe von Mitarbeiterdaten durch Schweizer Banken an die USA. Widmer-Schlumpf habe die bekannten Fakten nochmals bestätigt, sagte der CVP-Präsident. Demnach erlaubte der Bundesrat den Banken, die Daten zu senden, soweit dies mit dem Arbeitsrecht und dem Datenschutz möglich sei. «Die Verantwortung dafür liegt bei den Banken.»

Steueramtshilfegesetz auf Eis

Darbellay gab schliesslich auch bekannt, dass die Kommission die Beratung des Steueramtshilfegesetzes auf Eis gelegt hat. Die Mehrheit stimmte einem entsprechenden Ordnungsantrag Fulvio Pellis (FDP/TI) zu. Demnach muss der Bundesrat im Gesetz genau definieren, was unter Gruppenanfragen zu verstehen ist.

Das Gesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe in Steuerfragen. Diese richtet sich nach dem OECD-Standard, der auch Gruppenanfragen ausdrücklich vorsieht. Trotz Verzögerung soll das Gesetz laut Darbellay noch in der kommenden Herbstsession in den Rat kommen.

 

(fest/sda)

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