WEKO untersucht Glasfasernetze

WEKO: Glasfasernetz-Entscheid bis zum Sommer

publiziert: Montag, 18. Apr 2011 / 10:26 Uhr / aktualisiert: Montag, 18. Apr 2011 / 13:56 Uhr
Ein Arbeiter beim Verlegen der Glasfaser-Kabel zu einem Wohnhaus (Symbol).
Ein Arbeiter beim Verlegen der Glasfaser-Kabel zu einem Wohnhaus (Symbol).

Bern - Bis zum Sommer möchte die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Vorabklärungen zu den geplanten Glasfasernetzen in den grössten Schweizer Städten abschliessen. Der Telekommunikationsmarkt dürfte somit das zweite Jahr in Folge die Arbeit der WEKO prägen.

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Die Swisscom will in den Städten Zürich, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Genf mit den jeweiligen städtischen Elektrizitätswerken ein Glasfasernetz bauen. Die Vertragspartner legten ihre Verträge der WEKO vor, was nun zu insgesamt elf Verfahren geführt hat.

Einzelne Klauseln in den Verträgen könnten aus Sicht der WEKO den Wettbewerb behindern. Die Behörde habe zum Ziel, die Verfahren bis zum Sommer gemeinsam abzuschliessen, sagte WEKO-Direktor Rafael Corazza am Montag an der Jahresmedienkonferenz in Bern.

«Rechtssicherheit schaffen»

«Die Vorabklärungen haben zum Ziel, die Chance auf Wettbewerb zu wahren», sagte Corazza. Mit der Glasfaserinfrastruktur entstehe das Netz der Zukunft für Telekomanbieter. Für die beteiligten Unternehmen wolle die Behörde Rechtssicherheit schaffen.

Zum geplanten Glasfasernetz der Swisscom und der Groupe E im Kanton Freiburg ist ein Entscheid der WEKO bereits in den nächsten Wochen zu erwarten. Das Projekt ist allerdings anders konzipiert als die Vorhaben in den sechs Städten: Swisscom und Groupe E haben ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet.

Entscheid zum Online-Handel

Weitere Schwerpunkte der WEKO in diesem Jahr werden die Parallelimporte und der Internet-Handel bilden. In zwei Verfahren untersucht die Behörde, ob Unternehmen versuchen, den Direktimport ihrer Waren aus dem Ausland zu verhindern. Red und Antwort stehen müssen der Autokonzern BMW und der Kamerahersteller Nikon.

Beim Online-Handel strebt die Behörde einen Grundsatzentscheid an. Sie prüft, ob die Haushaltgerätehersteller Electrolux und V-Zug ihre Händler beim Internetverkauf einschränken.

Ein Dauerbrenner sind zudem die Submissionsabsprachen in der Bauwirtschaft - wenn Bauunternehmen sich absprechen und so die Konkurrenz ausschalten: Diesbezüglich läuft schon seit längerer Zeit ein Verfahren über mögliche Absprachen im Strassen- und Tiefbau in den Kantonen Zürich und Aargau.

(dyn/sda)

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