Waadtländer Justiz muss über die Bücher

publiziert: Mittwoch, 11. Okt 2006 / 12:14 Uhr

Lausanne - Das Waadtländer Kantonsgericht muss im Fall des gescheiterten Financiers Jürg Stäubli ein neues Urteil fällen.

Das Bundesgericht gab Stäubli in zwei Punkten recht.
Das Bundesgericht gab Stäubli in zwei Punkten recht.
Das Bundesgericht hat sowohl Stäublis Beschwerde als auch diejenige der Staatsanwaltschaft in je zwei Punkten gutgeheissen.

Der heute 49-jährige Stäubli war vom Kantonsgericht im Mai 2005 wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung und Anstiftung zu Urkundenfälschung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Sowohl Stäubli als auch die Waadtländer Staatsanwaltschaft gelangten dagegen ans Bundesgericht.

Grösster Teil der Einwände abgewiesen

Die Lausanner Richter haben die Beschwerden in je zwei Punkten gutgeheissen. Der grösste Teil der Einwände von Stäublis Anwälten wurde vom bundesgerichtlichen Kassationshof jedoch abgewiesen.

Recht erhielt Stäubli in Bezug auf zwei Verurteilungen wegen ungetreuer Geschäftsführung sowie Urkundenfälschung.

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits drang mit ihrer Beschwerde in zwei Fällen von Urkundenfälschung durch, in denen Stäubli vom Kantonsgericht freigesprochen worden war. Dieses wird nun ein neues Urteil in dem seit fast zehn Jahre dauernden Verfahren fällen müssen.

Grösstes Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten

Der bis zu seinem Fall Mitte der Neunzigerjahre als «Golden Boy» geltende Stäubli hatte von 1989 bis 1996 die JS Holding AG mit mehr als zwanzig Tochtergesellschaften präsidiert. Als das Firmenimperium zusammenbrach, blieb ein Finanzloch von rund 250 Mio. Franken zurück.

Den grössten Verlust musste die Genfer Kantonalbank mit 150 Mio. Fr. verschmerzen. Konkret wurde Stäubli angelastet, fiktive oder überzogene Rechnungen und Honorarforderungen ausgestellt zu haben. Weiter hatte er Aktiven zu hoch bewertet, um Kredite zu erhalten.

Die Untersuchung gegen Stäubli ist das grösste Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten, das die Waadtländer Justiz je geführt hat. Stäubli war am 3. Dezember 1996 in seinem Anwesen in Prangins VD verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt worden. In erster Instanz war Stäubli zu 28 Monaten Gefängnis verurteilt worden.

(rr/sda)

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