Schweigen der Behörden

Was macht «Carlos» in Holland?

publiziert: Donnerstag, 6. Mrz 2014 / 13:30 Uhr
Ob Carlos überhaupt aus der Schweiz ausreisen darf, wollten die Behörden nicht sagen. (Symbolbild)
Ob Carlos überhaupt aus der Schweiz ausreisen darf, wollten die Behörden nicht sagen. (Symbolbild)

Zürich - Der Fall Carlos sorgt weiter für Turbulenzen. Laut «NZZ» soll sich Carlos in Holland befinden und in einem Kampfsportzentrum trainieren. Doch weder die Oberjugendanwaltschaft noch die Justizdirektion wollten dies am Donnerstagmorgen kommentieren.

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Derweil fordert die Finanzkommission in einem Bericht, Fälle dieser Art sollten künftig weniger kosten. Der Sprecher der Justizdirektion, Benjamin Tommer, verwies auf die Oberjugendanwaltschaft und diese wiederum auf die Justizdirektion. Die Oberjugendanwaltschaft wisse, wo sich Carlos aufhält, sagte Tommer. Er wisse es nicht.

Auch ob Carlos überhaupt aus der Schweiz ausreisen darf, unter welchen Bedingungen eine Ausreise möglich wäre und ob es dafür eine Bewilligung bräuchte, wollten die Behörden nicht sagen. Auch Carlos' Anwalt Stephan Bernard war am Morgen nicht erreichbar.

Nach einem Urteil des Bundesgerichts befindet sich Carlos seit vergangenem Donnerstag in einem neuen Sondersetting in der Obhut der Sozialfirma Riesen-Oggenfuss. Justizdirektor Martin Graf als politischer Vorgesetzter der Oberjugendanwaltschaft hatte eine strenge Kostenkontrolle, den Verzicht auf jeden Luxus und den Verzicht auf Kampfsportausbildungen als Teils des Settings verlangt.

Die neue Sonderbehandlung ist rund 10'000 Franken günstiger als die erste. Carlos muss eine Ausbildung machen. Thaiboxen darf er zwar weiterhin, aber nur noch in seiner Freizeit.

Scharfe Kritik an unbegrenzter Finanzkompetenz

Wie es bei der Oberjugendanwaltschaft um die finanzielle Steuerung im Rahmen der Durchführung von Schutzmassnahmen steht, hat die kantonsrätliche Finanzkommission genauer unter die Lupe genommen. Diese Sonderprüfung unter Beizug der Finanzkontrolle war ebenfalls eine Folge des Fall Carlos.

Der Bericht stellt fest, dass es hinsichtlich der Ausgabenhöhe keinerlei Einschränkungen gibt. Dass der fallführende Jugendanwalt bei der Anordnung von Massnahmen über eine unbegrenzte Finanzkompetenz verfügt, erachtet die Finanzkommission als «problematisch», wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Weitergehende Kontrollinstrumente in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Fallführung sind nicht vorgesehen. Zudem werde die Kostentransparenz eingeschränkt, da die verrechneten Betreuungsleistungen in vielen Fällen nicht den Vollkosten entsprechen. Gesicherte Kostenvergleiche seien deshalb gegenwärtig nicht zugänglich.

Mehr Controlling

Die Finanzkommission hat verschiedene Empfehlungen erarbeitet. Unter anderem soll die Oberjugendanwaltschaft einen Kriterienkatalog erarbeiten, um risikobehaftete Fälle standardmässig und systematisch identifizieren zu können. Ein Fallcontrolling müsse eingeführt werden, und bei Massnahmenentscheiden sollten künftig nicht nur sozialpädagogische und rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Aspekte zum Tragen kommen.

«Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit waren bisher ein Fremdwort», sagte Jean-Philippe Pinto, Präsident der Finanzkommission, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die Bürger wollten rasch Antworten haben und wissen wo ihre Steuergelder eingesetzt werden.

In einer Stellungnahme der Justizdirektion begrüsst der Justizdirektor die Empfehlungen der Justizkommission. Diese entsprächen weitgehend den Korrekturen, welche er am 6. September 2013 vorgegeben habe, heisst es in einer Mitteilung. Die Finanzkommission dagegen findet, dass es dringend weiterführende Massnahmen braucht, sagte Pinto.

(bert/sda)

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