Weg frei für Neuwahl

publiziert: Donnerstag, 25. Aug 2005 / 10:26 Uhr

Karlsruhe - Die vorzeitige Auflösung des Deutschen Bundestags war rechtmässig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Der Wahlkampf kann weitergehen.
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Die Richter in Karlsruhe machten damit den Weg frei für vorgezogene Neuwahlen am 18. September.

Die Richter bestätigten die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler. Er hatte am 21. Juli den Bundestag aufgelöst und eine Neuwahl angesetzt. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts entspricht dem politischen Willen von Regierung und Opposition. Es ist endgültig.

Nach dem SPD-Wahldesaster im Mai bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen strebte Bundeskanzler Gerhard Schröder eine vorgezogene Bundestagswahl an. Am 1. Juli verlor er deshalb absichtlich eine Vertrauensabstimmung im Bundestag.

Drei Wochen später löste Bundespräsident Köhler das Parlament auf und setzte die Neuwahl für den 18. September an. Regulär wäre die Wahl erst im Herbst 2006 vorgesehen gewesen.

Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz und seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann klagten daraufhin beim Verfassungsgericht. Aus ihrer Sicht war Schröders Abstimmungsniederlage fingiert. Der Kanzler habe nach wie vor genügend Rückhalt in der rot-grünen Koalition.

(sl/sda)

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