Bis maximal November

Weg geebnet für Verlängerung der EU-Grenzkontrollen

publiziert: Mittwoch, 11. Mai 2016 / 16:53 Uhr
Alle zwei Monate müssen die betroffenen Staaten die Kommission über die Lage informieren.
Alle zwei Monate müssen die betroffenen Staaten die Kommission über die Lage informieren.

Brüssel - Die 28 EU-Botschafter haben den Weg für die Verlängerung der Grenzkontrollen in fünf Länder geebnet. Sie billigten am Mittwoch einen Vorschlag der EU-Kommission, die Kontrollen bis maximal November beizubehalten. Die EU-Staaten müssen den Vorschlag noch gutheissen.

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Dadurch werden Deutschland, Dänemark, Österreich, Schweden und das Nicht-EU-Land Norwegen ihre bisher eingeführten Grenzkontrollen weiterführen können. Nachträglich in den Kommissionsvorschlag eingefügt wurde laut Diplomaten, dass die Länder ihre Nachbarstaaten über die Kontrollen explizit informieren müssen.

Deutschland hatte wegen der Flüchtlingskrise am 13. September als erstes Land wieder Kontrollen im Schengenraum eingeführt, der normalerweise ein ungehindertes Umherreisen ermöglicht. Seitdem wurden diese mehrfach verlängert.

Auf Basis der bisherigen Rechtsgrundlage wären sie für Deutschland nur noch bis zum Freitag möglich. Über Artikel 29 des Schengener Grenzkodex können die Kontrollen aber nochmals um jeweils sechs Monate bis zu einem Maximalzeitraum von zwei Jahren ausgedehnt werden.

Die EU-Kommission will dies nun nur noch einmal für einen Sechs-Monat-Zeitraum erlauben. Sie hatte Anfang März einen «Fahrplan» für die Rückkehr zu einem Schengenraum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt. Darin legt sie als Ziel fest, dass dieser bis Dezember wieder «normal» funktionieren soll - also die Kontrollen zwischen den Staaten wieder aufgehoben sein sollen.

Gemäss der Rechtsgrundlage müssen die Grenzkontrollen «gezielt und begrenzt in Ausdehnung, Häufigkeit, Ort und Zeit» erfolgen. Sie dürfen nur auf das «unbedingt Erforderliche» beschränkt sein, um drohende Gefahren abzuwehren und die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit zu gewährleisten. Alle zwei Monate müssen die betroffenen Staaten die Kommission über die Lage informieren.

Kein Freipass für Kontrollen am Brenner

Österreich darf nach der Entscheidung die Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien beibehalten. Der Beschluss gilt jedoch nicht für etwaige Grenzkontrollen am Brennerpass. Diese müssen separat behandelt werden.

Im Falle Dänemarks geht es um Fähren und Landübergänge nach Deutschland. Schweden kann weiter in Häfen im Süden und Westen sowie auf der Öresundbrücke kontrollieren und Norwegen gleichfalls in Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.

Formal muss der Beschluss noch abschliessend von den EU-Staaten gutgeheissen werden. Dies wird Diplomaten zufolge am (morgigen) Donnerstag am Rande des Treffens der Entwicklungsminister in Brüssel erfolgen. Der Beschluss wird dabei als sogenannter A-Punkt nicht mehr verändert und ohne weitere Diskussion verabschiedet.

(bert/sda)

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