Weg mit unseren Blasphemiegesetzen - fördern wir die Meinungsfreiheit in Pakistan und Co.

publiziert: Freitag, 27. Mai 2016 / 09:02 Uhr / aktualisiert: Freitag, 27. Mai 2016 / 09:32 Uhr
Recep Tayyp Erdogan: Liefert Anstoss, Strafgesetzbücher zu entschlacken.
Recep Tayyp Erdogan: Liefert Anstoss, Strafgesetzbücher zu entschlacken.

Die Klage des türkischen Möchtegern-Alleinherrschers Recep Erdogan gegen den Deutschen Satiriker Jan Böhmermann führte zur Einsicht, dass es für moderne Staaten an der Zeit ist, ihre Strafgesetzbücher zu entschlacken...

10 Meldungen im Zusammenhang
Weiterführende Links zur Meldung:

Blasphemiegesetze abschaffen!
Kampagnen-Website, auf der für die Abschaffung der Blasphemiegesetze gekämpft wird.
end-blasphemy-laws.org

... Allgemeine Paragrafen, die den Einzelnen vor übler Nachrede oder Beschimpfung schützen, reichen aus. Spezielle Schutzparagrafen für Staatsoberhäupter können hingegen weg. Zu streichen sind auch die anachronistischen Blasphemieparagrafen. Säkulare Aktivisten in Pakistan, Saudi Arabien und anderen totalitären Ländern werden uns dafür danken.

Paragraf 103 des Deutschen Strafgesetzbuches droht jedem mit Busse oder Freiheitsstrafe, der ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt. Die Bundesregierung muss einem entsprechenden Strafverlangen ausdrücklich zustimmen. Dies tat sie Mitte April auf Verlangen der türkischen Regierung, die am Satire-Crash-Kurs von Jan Böhmermann keinen Gefallen gefunden hatte. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung jedoch an, den Paragrafen bis 2018 abschaffen zu wollen.

Erdogan könnte sich in der Schweiz auf einen ähnlichen Schutzparagrafen berufen: Artikel 296 stellt das Beleidigen von fremden Staaten in der Person ihres Oberhauptes, ihrer Regierung oder von diplomatischen Vertretern unter Strafe. Ebenso kann gemäss Artikel 297 mit Busse oder Haft bestraft werden, wer Vertreter von zwischenstaatlichen Organisationen beleidigt. Auch die Schweiz täte gut daran, diese Artikel ersatzlos zu streichen. Die Artikel 173 bis 177, welche Beschimpfung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellen, reichen, um die Ehre auch von Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern und Diplomaten zu wahren.

Und es gibt in westlichen Demokratien weitere zweifelhafte Strafbestimmungen, die Untergruppen der Bevölkerung mit einem Sonderschutz gegen Kritik ausstatten: die so genannten Blasphemieverbote. In westlichen Staaten steht zwar typischerweise nicht die eigentliche «Gotteslästerung» unter Strafe. Aber was Religionsanhänger als beleidigend empfinden könnten, wird durch diese Paragrafen meist erfasst. Und sie werden vielerorts durchaus angewandt: Im Februar dieses Jahres verurteilte ein nordrhein-westfälisches Lokalgericht einen Rentner, weil dieser auf der Heckscheibe seines Fahrzeuges Sprüche wie «Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe. Unser Lieblingskünstler: Jesus - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!» angebracht hatte. Und in Österreich wurde letztes Jahr jemand gebüsst, der ein Bild von Jesus am Kreuz und dem Kommentar «If you're Jesus and you know it - clap your hands» getwittert hatte. In Griechenland läuft seit 2014 ein Blasphemie-Verfahren gegen einen Blogger, der einen verstorbenen Priester karikiert hatte.

Für den Erhalt der Blasphemieparagrafen wird typischerweise ins Feld geführt, diese schützten nicht Gottheiten, sondern Gläubige. Das ist beispielsweise beim Schweizer Artikel 261 der Fall. Doch er führt dazu, dass eine Personengruppe mehr Schutz vor Kritik oder Spott geniesst als andere, denn der Artikel macht lediglich das Beschimpfen oder Verspotten von Überzeugungen «in Glaubenssachen» strafbar. Kein Gewerkschafter, keine Gewerbetreibende, kein Parteimitglied kann sich auf diesen Artikel berufen, um Kritiker der eigenen Überzeugung verfolgen zu lassen. Ihnen allen stehen nur die erwähnten Artikel zu Beschimpfung, übler Nachrede und Verleumdung zur Verfügung. Die reichen allerdings auch - und sie sollten für alle reichen.

Kampagne End Blasphemy Laws verdient Unterstützung

Blasphemieparagrafen werden also auch in Europa dazu verwendet, um Religionskritiker und Satiriker einzuschüchtern und mit Prozessen einzudecken. Doch sie haben noch weitaus fatalere Auswirkungen: Länder, in denen Blasphemiegesetze jede Kritik an Glaubenslehren und Religionsvertretern verunmöglichen sollen, verweisen bei Beanstandungen aus dem Westen auf unsere eigenen entsprechenden Gesetze. Wir untergraben mit unseren Blasphemieparagrafen also nicht nur bei uns das Gebot der rechtlichen Gleichbehandlung, wir spielen zudem totalitären Staaten in die Hände. Damit wir den Erdogans, Putins, Sharifs und Salmans nicht zusätzliche Legitimation für die Unterdrückung von oppositionellen Meinungen verleihen, lancierte die Dachorganisation säkularer und humanistischer Organisationen, die International Humanist and Ethical Union (IHEU) kurz nach den Attentaten auf die Charlie-Hebdo-Redaktion die Kampagne «End Blasphemy Laws».

Island machte im Juli vergangenen Jahres den Anfang und schaffte seinen Blasphemieparagrafen ab. Ziehen wir nach und entziehen wir den Verächtern der Meinungsfreiheit in der Türkei, in Russland, in Saudi-Arabien, in Pakistan und anderswo ihr bequemstes Argument!

(Andreas Kyriacou/news.ch)

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ja, weshalb sollte man
solches tun? Ist doch krank, Gott zu beschimpfen!
Das hat etwas, nämlich den tiefen Glauben, wer etwas etwas tut, was einem nicht einsichtig ist, als krank zu bezeichnen, was ja in der Geschichte direkt in die Vernichtung führte, selbst wenn der Grund nichts mit dem Glauben zu tun hatte, es genügte, wenn einer der Herrschenden sagte, dies oder jenes oder so was ist krank. Der Jude war krank, seine Kunst war krank, der abtrakt Malende war krank, der Zwölftöner war krank, der Gläubige war krank, der Ungläubige usw.
Nochmals zurück zur Beleidigung Gottes. Weshalb überlässt man es nicht Gott selbst, seine Beleidiger zu bestrafen? Weshalb muss sich so ein kleines Staubkörnchen wie ein ich oder der Gargamel für Gott überhaupt einsetzen? Will das Gott überhaupt? Falls es einen gibt, dann stelle ich mir eher vor, dass der die Liebe selbst ist und sogar seine Feinde liebt, oder? Hat der nicht mal so was gesagt? (und sich selbst nicht daran gehalten!)

Fazit: Für mich ist es eine ungeheure Anmassung, für Gott denken zu wollen!
Von mir aus soll einer glauben, was er will und spotten über was er will, aber er soll niemals anderen sagen, was er zu tun und zu lassen hat! So lange es niemandem schadet, ist alles in bester göttlicher Ordnung!
Und wie man sieht, sind es nur die Glaubensfanatiker und die Faschisten, die meinen, nur sie hätten die Wahrheit gepachtet. Daher wird es auch immer wieder Kriege und Auseinandersetzungen um die Wahrheit geben, die auch dem Glauben der Glaubenseiferer nach alleine bei Gott liegt. Sie widersrpechen sich eben immer wieder selbst, was in der Sache selbst begründet liegt: Niemand handelt immer gerecht. Selbst Jesus hat andere mit der Peitsche verhauen, weil sie offenbar nicht im Sinne Gottes handelten, sich dann aber hingstellt und verlangt, dass man seine Feinde lieben soll, wie sich selbst. Was für ein Gaukler! Und ihm soll ich irgend welche Achtung entgegenbringen? Hat der sich nicht selbst gegen seinen Vater aufgelehnt, indem er Leute wieder von den Toten erweckte, die sein Vater sterben liess? Soll ich nun Jesus auspeitschen?
Ich habe hingegen noch nie eine(n) Kabarettisti(e)n gesehen, die der andern die Meinungsäusserungen bestreitet hätte!
Warum ist das so? Weil Kabarettisten eben die besseren Götter haben! Gott ist lustig!

Lieber Quatsch in Reinkultur, als einen Glauben an so einen wie den Jesus!
Warum sollte man
überhaupt den Glauben an Gott beschimpfen oder verspotteten? Wie krank muss man sein?
Nun der Artikel 262 schützt den Glauben an Gott. Super, wenn man ganz nach unseren helvetischen Wurzeln und Traditionen Caturix verehrt.
Aber was ist mit dem Glauben an Aventia? Oder den Glauben an drei orientalische Götter gleichzeitig?
Die Glaubens- und Religionsfreiheit wird in der BV nicht explizit im Zusammenhang mit juristischen Personen erwähnt; also geniessen jP keine Religionsfreiheit und sie werden zum bezahlen von Ungläubigen-Steuern herangezogen.
Analog dazu kann davon ausgegangen werden, dass der Glaube an die Göttin oder Vielgötterei auch nicht durch das StGB geschützt sind; da Artikel 262 nur Gott, aber keine Göttin und keine Götter erwähnt. Falls schweizerische Gerichte religiöse und religionsfreie Weltanschauungen gleichwertig beurteilen; darf man den Glauben an eine Göttin oder Götter daher legal beschimpfen und verspotten. Beten wir dafür, dass Artikel 262 modernisiert wird und bald auch den Glauben an Götter und Göttinnen vor dem Spott gottloser Fanatiker schützt.
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