Blochers Oerlikoner Rede:

Wegen Rede von 1997: Strafanzeige gegen Christoph Blocher eingereicht

publiziert: Montag, 7. Feb 2000 / 14:36 Uhr / aktualisiert: Montag, 7. Feb 2000 / 18:49 Uhr

Zürich - Gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher ist eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht worden. Gegenstand der Anzeige ist die Blocher-Rede vom 1. März 1997 in Zürich-Oerlikon über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg.

Die Strafanzeige wurde vor wenigen Tagen von zwei Privatpersonen bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft eingereicht, wie der zuständige Bezirksanwalt Adrian Ramsauer auf Anfrage einen entsprechenden Bericht im «SonntagsBlick» bestätigte. Die Einreichung der Strafanzeige liegt im Rahmen der fünfjährigen Verjährungsfrist.
Die Bezirksanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Oerlikoner Rede rassendiskriminierende Aussagen beinhaltet, welche die Eröffnung eines Strafverfahrens notwendig machen. In seiner Rede attackierte Blocher die jüdischen Organisationen wegen ihren Forderungen nach Schweizer Zahlungen für die Opfer des Holocaust.

Weiterer Rechtsstreit wegen Oerlikoner Rede
Für den Entscheid über die Eröffnung eines Strafverfahren wird die Bezirksanwaltschaft den Ausgang einer beim Zürcher Obergericht hängigen Ehrverletzungsklage von Blocher gegen den «SonntagsBlick» abwarten. Auch dieser Rechtsstreit wurde durch die Rede am 1. März 1997 ausgelöst.
Der SVP-Nationalrat hatte sich gegen die seiner Ansicht nach verkürzende und damit ehrverletzende Berichterstattung im «SonntagsBlick» gewehrt. Insbesondere beanstandete er die Zeitungsschlagzeile «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld». Blochers Klage wurde aber vom Zürcher Bezirksgericht abgewiesen.

(klei/news.ch)

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