Wehrgerechtigkeit wird erfüllt

publiziert: Mittwoch, 28. Mrz 2007 / 13:39 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 28. Mrz 2007 / 13:55 Uhr

Bern - Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Wehrgerechtigkeit gewahrt ist, da 75 Prozent der jungen Schweizer ihre Dienstpflicht erfüllen. Von einem Abmelden auf dem «blauen Weg» könne keine Rede sein.

Jede Militärdienstuntauglichkeit sei immer das Ergebnis unfassender ärztlicher Abklärungen.
Jede Militärdienstuntauglichkeit sei immer das Ergebnis unfassender ärztlicher Abklärungen.
Mit einem Bericht zur Wehrgerechtigkeit erfüllt der Bundesrat ein Postulat von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU). Danach waren im letzten Jahr 64,6 Prozent der 37 377 Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung militärdiensttauglich.

Nach der Rekrutenschule liegt die Tauglichkeitsrate im Mittel der letzten Jahre bei rund 60 Prozent. Über 15 Prozent der Stellungspflichtigen leisten Dienst im Zivilschutz. Die übrigen 25 Prozent sind weder militär- noch schutzdiensttauglich und leisten eine Wehrpflichtersatzabgabe in Geld.

Der Bundesrat verneint die Vermutung, dass sich zu viele Stellungspflichtige auf dem medizinischen «blauen Weg» von der Dienstpflicht verabschieden. Die Tauglichkeitsquote von 64,6 Prozent werde zwar oft als ungenügend eingestuft, sei aber im internationalen Vergleich durchaus respektabel.

Keine Erfüllung von Wünschen

Jede Militärdienstuntauglichkeit sei immer das Ergebnis unfassender ärztlicher Abklärungen und nicht die Folge eines persönlichen Entscheids oder Wunsches des Stellungspflichtigen, heisst es in dem Bericht. Die Wehrgerechtigkeit sei deshalb nicht in Frage gestellt.

Der Bundesrat will die weitere Entwicklung jedoch im Auge behalten. Er prüft zwei Massnahmen, um die Wehrgerechtigkeit vorsorglich weiter zu stärken: die Erhöhung der seit 1987 unveränderten Soldansätze und die Anpassung der Anforderungsprofile einzelner Funktionen der Armee.

Der Bundesrat hat auch die Vor- und Nachteile von Alternativen zum heutigen Wehrdienstsystem geprüft. Er kommt dabei zum Schluss, dass das in der Verfassung verankerte System mit allgemeiner Wehrpflicht und Milizprinzip den sicherheitspolitischen Bedürfnissen und den staats- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen nach wie vor am besten entspricht.

(bert/sda)

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