Weitreichende Konsequenzen für Pakistan

publiziert: Sonntag, 4. Nov 2007 / 16:36 Uhr

Islamabad - Der Ausnahmezustand, den Präsident Pervez Musharraf am Samstag für Pakistan verhängt hat, hat weitreichende Konsequenzen: Das gilt für die Justiz, die Medien und letztlich für alle Menschen im Land.

Bush unterstützt Musharraf vorerst weiter - trotz Ausnahmezustand. (Archivbild)
Bush unterstützt Musharraf vorerst weiter - trotz Ausnahmezustand. (Archivbild)
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Die Nachrichtenagentur AFP gibt einen Überblick über die wichtigsten Konsequenzen:

Grundrechte:
Mit dem Ausnahmezustand wurde die Verfassung des Landes aus dem Jahr 1973 ausser Kraft gesetzt. In der offiziellen Erklärung heisst es, dass Pakistan «so eng wie möglich» in Einklang mit der Verfassung regiert werden soll, dass aber nichtsdestoweniger einige Grundrechte ausgesetzt wurden.

Die direkten Auswirkungen für die Bürger Pakistans waren zunächst unklar, denn in den meisten Städten geht der Alltag auf den ersten Blick seinen gewohnten Gang - mit Ausnahme einiger abgesperrter Bezirke in der Hauptstadt Islamabad.

Allerdings gab es bereits in den ersten 24 Stunden nach der Verhängung des Ausnahmezustandes zwischen 400 und 500 Festnahmen. Den staatlichen Medien zufolge geht es in den betroffenen Gesetzen um Persönlichkeits- und Gleichheitsrechte, den Schutz vor Festnahme und Verhaftung, Bewegungsfreiheit, das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit. Einer der Verfassungsartikel, die ausgesetzt wurden, lautete: «Niemand soll seines Lebens oder seiner Freiheit beraubt werden, es sei denn, im Einklang mit dem Gesetz.»

Justiz:
Der Oberste Gerichtshof wurde von der Anordnung am härtesten getroffen. Das Gericht sollte in den kommenden zwei Wochen über die Gültigkeit von Musharrafs umstrittene Wiederwahl vom 6. Oktober entscheiden.

Musharraf entliess nun erneut den kritischen Obersten Richter Iftikhar Muhammad Chaudhry, nachdem ein erster Versuch im März gescheitert war. Die übrigen Richter wurden aufgefordert, erneut einen Eid auf Musharraf zu schwören - andernfalls droht ihnen die Entlassung. Laut Notstandserklärung darf der Oberste Gerichtshof den Ausnahmezustand nicht in Frage stellen. Auch dürfen die Gerichte nicht mehr über den Präsidenten oder den Regierungschef urteilen.

Medien:
Seit Samstagnachmittag können sämtliche private Nachrichtensender des Landes nicht mehr ausstrahlen. Später ordnete Musharraf harsche Beschränkungen für die pakistanischen Medien an. Per Dekret verbot der Präsident «alles, was das Staatsoberhaupt, die Streitkräfte, die Exekutive, Legislative oder die Justiz des Landes diffamiert oder lächerlich macht». Zeitungen und Fernsehsender dürfen keine Bilder mehr von Selbstmordattentätern oder ihren Opfern zeigen - ebensowenig wie Erklärungen von islamischen Fundamentalisten.

Wer die Regeln bricht, dem drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldbusse. Die Regulierungsbehörde für elektronische Medien darf ausserdem bei Regelverstössen Arbeitsgerät konfiszieren und Redaktionsräume und Studios bis zu 30 Tage sperren.

Regierung und Wahlen:
Vorläufig bleiben das Parlament und die Provinzversammlungen unangetastet; die Amtszeit der Abgeordneten läuft am 15. November aus. Was danach passiert, ist unklar. Am Sonntag teilte die Regierung bereits mit, der Fahrplan für die Parlamentswahl im Januar werde womöglich geändert, eine Verschiebung der Wahlen um bis zu ein Jahr sei möglich.

(von Danny Kemp, AFP/sda)

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