Preisfestsetzungen möglicherweise unzulässig

Weko untersucht Privatärztetarife im Kanton Zürich

publiziert: Donnerstag, 4. Mai 2000 / 11:01 Uhr

Bern/Zürich - Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung gegen die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ). Im Kanton Zürich ist die Vergütung ärztlicher Leistungen in einem Privattarif geregelt.

Das Sekretariat der Weko ist in einer Vorabklärung zum Schluss gekommen, dass die einheitliche Anwendung der Privattarife durch die Mitglieder der AGZ eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen könnte. Nach Kartellgesetz sind horizontale Abreden über die Festsetzung von Preisen möglicherweise unzulässig.
Nun klärt die Wettbewerbskommission gemäss einem Communiqué vom Donnerstag ab, ob diese Preisabrede tatsächlich eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Zu diesem Zweck hat ihr Sekretariat im Einverständnis mit einem Mitglied des Präsidiums am 1. Mai eine entsprechende Untersuchung eröffnet.
Die Wettbewerbskommission schliesst nicht aus, dass je nach den Ergebnissen im Kanton Zürich auch in andern Kantonen, in denen gleichartige Tarife bestehen, entsprechende Untersuchungen eröffnet werden.
Der Tarif ist für alle Mitglieder der Ärztegesellschaft verbindlich. Der Tarif ist insbesondere anwendbar bei Privatpatienten. Rund 95 Prozent der Ärzte im Kanton Zürich sind der AGZ angeschlossen.

(klei/sda)

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