Weniger Geld für unpünktliche SBB

publiziert: Freitag, 7. Jul 2006 / 14:45 Uhr

Zürich - Bei der Finanzierung des Zürcher S-Bahn-Betriebs haben die SBB und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ein Bonus-/Malussystem vereinbart. Wenn die Züge unpünktlich fahren, zahlt der ZVV der SBB mehrere Millionen Franken weniger pro Jahr.

Die SBB hat sich verpflichtent, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Die SBB hat sich verpflichtent, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Das Bonus-/Malussystem ist Teil einer Zielvereinbarung für den Betrieb der Zürcher S-Bahn bis 2014. Das Vertragswerk wurde an einer Medienkonferenz in Zürich von SBB-Chef Benedikt Weibel und der Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer unterzeichnet. Es gilt rückwirkend ab Dezember 2004.

Erstmals in der Schweiz hat die SBB ein Bonus-/Malussysstem im Personenverkehr ausgehandelt. Bisher gab es eine ähnliche Vereinbarung erst im Güterverkehr. Das Zürcher Modell werde nun als Pilotversuch getestet und allenfalls in zwei bis drei Jahren auf andere Regionen übertragen, sagte Paul Blumenthal, Chef Personenverkehr der SBB.

Entscheidende Qualität

SBB und ZVV wollen alles daran setzen, dass unter den geplanten Kosteneinsparungen und den Kapazitätsengpässen auf dem S-Bahn-Netz die Qualität in den nächsten Jahren nicht leidet. Das dazu neu eingeführte Leistungssystem gilt rückwirkend ab Anfang 2006 und bis Ende 2014.

Eine Rolle spielen bei der Berechnung von Bonus oder Malus Kriterien wie Sauberkeit, Fahrgastinformation und Pünktlichkeit. Für die Qualitätsbewertung wird auch die Fahrgastbefragung des ZVV miteinbezogen.

Weniger als sechs Minuten Verspätung

Als pünktlich gelten Züge, die weniger als sechs Minuten verspätet sind. In den Hauptverkehrszeiten soll eine durchschnittliche Pünktlichkeit von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Der maximale Bonus oder Malus liegt bei rund 4 Millionen Franken oder einem Prozent des Auftragsvolumens.

Mit der neuen Zielvereinbarung verpflichten sich die SBB, die vereinbarten Leistungen für die Region Zürich zu erbringen. Die Bundesbahnen erhalten als Gegenleistung die Sicherheit über die finanzielle Entschädigung durch den ZVV, also den Kanton Zürich.

(bert/sda)

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